Geschichte der militärischen Verhältnisse der Stadt Düsseldorf. 447
Art. 2. Es sind der Garnison 16 Cavalleriepferde,von denen, die in der Festung sind, zugestanden, die übrigenwerden den Franzosen überliefert, die Offizierpferde unddie des Marstalles ausgenommen, der letzteren Zahl darfaber 15 nicht übersteigen.
Art. 3. Alle Kanonen und was zur Artillerie gehört,mag es Namen haben wie es will, so wie auch die Nachenund Schiffbrücken, welche im Hafen liegen, werden denFranzosen übergeben.
Art. 4. Der Gouverneur soll einem Offizier den Auf-trag geben, dem Agenten der französischen Republik dengenauen Stand von allen Magazinen, Munition, Feuer-Bchlünden und alle Karten und Pläne, besonders welcheauf Mienen Bezug haben, zu überweisen.
Art. 5. Der Gouverneur soll von jedem Corps einenBeauftragten zurücklassen, welcher Equipage nachschickenwird, sobald die Oesterreichische Armee sich hinter die Siegretiriret haben wird; zugleich sind den Generalen, welcheTruppen führen, zwei unbedeckte Wagen zugestanden.
Art. 6. Alle Oestreichischen Militair-Individuen,welche sich in der Stadt befinden, sind in gegenwärtigeCapitulation nicht mit einbegriffen und werden von diesemAugenblicke an als Kriegsgefangene angesehen.
Art. 7. Der Gouverneur von Düsseldorf soll allefranzösischen Emigranten, welche in der Stadt sein könn-ten, angeben und der Macht der Franzosen überliefern.
Art. 8. Die Sicherheit des Eigenthums und der Per-sonen der Einwohner der Stadt Düsseldorf wird unter denSchutz der französischen Republik gegeben.
Art. 9. Dem vorbenannten dirigirenden Ministerwird die Freiheit zugestanden, entweder mit seiner Familiein Düsseldorf zu verbleiben, oder sich dahin zu verfügen,wo er es für gut befinden möge.
So geschehen zu Düsseldorf den 20. Fructidor nachder Zeitrechnung der französischen Republik oder nachder allgemeinen den 6. September 1795 und haben unter-zeichnet :
Denizot. Hompesch. Zettwitz. Dalwigh.
Somit war Düsseldorf in den Händen der Franzosenund blieb darin bis zum Frieden von Lüneville 1801.
Am Nachmittage des 6. September trafen die GeneraleLefebre und Kleber in Düsseldorf ein; am 7. wurden zweiSchiffbrücken geschlagen, über welche fortwährend fran-