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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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446 Geschichte der militärischen Verhältnisse der Stadt Düsseldorf.

mit der 7. die Hafenmündung, mit der 8. das Schloss; diezweite, batterie du chateau, hatte 9 Geschütze, von denen7 auf das Schloss und 2 auf das BastionKarl Theodor"gerichtet waren; die dritte, batterie de la forteresse, hatte10 Geschütze, welche die nördliche Front bestrichen. Ausser-dem waren bei Heerdt 2 und am Ausfluss der unteren Erftauf den Neusser Weiden 3 kleine Batterien mit zusammen15 Geschützen. Im September 1795 erschien bei Heerdteine französische Division und fuhr Batterien auf zur Be-schiessung der Stadt. In der Nacht zum 5. Septemberunternahmen die Franzosen den Rheinübergang bei Uer-dingen, die Division Lefebre landete um 12 Uhr auf demrechten Rheinufer auf neutralem Gebiet, ihr folgte dieReserve-Division Tilly und gegen 6 Uhr Morgens die DivisionGrenier. Der österreichische General Graf Erbach, demdie Vertheidigung des Rheinufers übertragen worden war,liess sich durch die gleichzeitig bei Düsseldorf erfolgendeKanonade täuschen, er vermuthete, dass die Franzosenhier übersetzen würden, er setzte sich daher mit 4 Com-pagnien und 2 Schwadronen Ulanen von Calcum aus inMarsch nach Düsseldorf, erhielt aber schon unterwegs vomOberstlieutenant Graf Salaro die Meldung, dass der Feindbei Hamm viele Truppen übergesetzt hätte und bereitsnach Düsseldorf zöge. Graf Erbach kam Morgens gegen4 Uhr nach Düsseldorf und vertrieb die Franzosen aus denGassen der Neustadt in die Häuser, von wo aus sie einmörderisches Feuer unterhielten. Inzwischen unterhandel-ten, eingeschüchtert durch die Drohung, Düsseldorf durchihre 27 Feuerschlünde in einen Schutthaufen zu verwandeln,der Minister von Hompesch, der General von Zettwitz alsMilitär-Gouverneur der Provinz und der General vonDalwigh als Commandant der Festung mit dem CitoyenLouis Denizot, Beigeordneter der Generaladjutanten fürdie französische Republik, über die Bedingungen der Capi-tulation, so sehr auch Graf Erbach widersprach. Die Be-schiessung der Stadt geschah nur aus zwei Stücken derbatterie de la citadelle, Schaden wurde nicht angerichtet.Die Capitulations-Bedingungen waren folgende:

Wir Unterschriebenen, mit Vollmacht Versehenen etc.haben also festgesetzt:

Art. 1. Die Garnison wird jedoch bewaffnet und mitallen Kriegsehren, desgleichen Beibehaltung der Bagageund zwar sogleich ausmarschiren, derselben steht frei, dahinzu ziehen, wo sie es für gut befindet, jedoch mit der Be-dingung, vor einem Jahr und Tag weder wider die Armeeder französischen Republik, noch ihrer BundesgenossenWaffen zu führen.