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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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442 Geschichte der militärischen Verhältnisse der Stadt Düsseldorf.

Er muss hierfür Feuer und Licht stellen und bittet hierfürum Vergütung. Hauptmann Roberz erhält durch denMagistrat den Befehl: 1. Die in Pempelfort liegenden Dra-goner selbst zu billettiren. 2. Keine Corporales zur Billettirungzu gebrauchen. 3. Billettirungsliste bei einer Strafe von10 Thalern in nächster Rathssitzung einzuschicken.

Im Raths-Protokoll vom 16. Januar 1761 finden wir,dass der Commerzienrath Jakobi eine Rechnung übergiebtüber 525 Paar Leinentücher und Laken, welche er in dieCasernen zum Behuf der französischen Völker geliefert hat.Peter Thissen und Wittib Adolf Schmitz zu Volmerswertherhalten Entschädigung wegen ihrer im Dienst verdorbenenPferde. Bäckermeister Heinrich Weingartz in der Neu-stadt präsentirt Rechnung über Holz ad 16 Thaler 15 St über,geliefert für die Regimenter Vastan und Veaubecourt.Henric Burgel übergab Rechnung für Fourage an fran-zösische Artilleriepferde ad 13 Thaler 12 Albus. DieBataillone Chalons und Paris haben Fuhren requirirt, ohnedafür recus auszustellen. Die Schreinerzunft fordert Zahlungfür die dem Regiment Caruman in der Neustadt geliefertenArbeiten. Der Magistrat sendet Bericht nebst Rechnungund Anzeige, dass die Arbeit in Gefolg Mandati de 9. Decem-ber 1758 angefertigt, an die französische Militärbehörde.Der Magistrat werde von dieser, bei Kriegszeiten mit An-schaffungen hart belästigten Zunft, täglich behelligt undmüsse umsomehr auf Zahlung anstehen, als Magistrat mitkeinen baaren Mitteln versehen sei, woraus dergleichenbesondere Zahlungen verfügt werden könnten. Gelieferthatte die Schreinerzunft Tische, Bänke und Mantelstöcke. In der Sitzung vom 12. März 1761 präsentirt der Bürger-meister eine gestrenge Verordnung vom 11. März, wonachaus hiesigen Landen zur französischen Armee 600,000 Ratio-nen Heu zu beschaffen seien. Ohne Unterschied auf Klösterund Rittersitze sei eine General-Visitation vorzunehmenund eine gewissenhafte specification des vorräthigen Heus,die Portionen zu 18 pariser Pfund columnen weise ein-zureichen, so dass in 1. Col. Vorrath, 2. Col. eigen Not-wendigkeit, 3. Col. Ueberschuss enthalten ist. In jedemKirchspiel wird mittelst eines Glockenschlages verboten,ohne schriftliche Erlaubniss des Bürgermeisters den Vor-rath an Heu bei einer Strafe von 10 Thalern zu verbringen.Am 2. April 1761 theilt der Bürgermeister mit, es sei be-fohlen worden, sofort einen Stall für 30 Pferde für denGeneral de Chevert an der Franziskaner-Mauer zu errichten.Den Franzosen wird zur Antwort unter wiederholter Vor-stellung der Bedrängniss der Stadt und Bürgerschaft, dassder Magistrat den Stall unverzüglich in Arbeit stelle, seiner