440 Geschichte der militärischen Verhältnisse der Stadt Düsseldorf.
in selbiger Nacht noch fünf aufgehängt werden; hierdurchwollte man die Bürger in Schrecken versetzen, und ihreAufmerksamkeit vom Abzüge ablenken. Am Nachmittagdes 10. August zogen dann wieder Pfälzer und Franzosenungehindert in Düsseldorf ein; General von Hardenbergzog sich auf Lippstadt zurück und vereinigte sich dem-nächst wieder mit der Armee des Herzogs Ferdinand. DasVerlangen des Versailler Cabinets ging nun dahin, dassDüsseldorf von französischen Truppen allein besetzt würdeund nur 100 bis 150 Pfälzer zum Wachtdienst am Schlossaufgenommen werden sollten. Durch dieses Verfahrengedachte man, in Erinnerung des von General von Isselbachbeobachteten Verfahrens, der Treue des Churfürsten ver-sichert zu sein. Die Ansichten desselben und seiner Regierungentsprachen jedoch nicht den Wünschen Frankreichs undsteigerten sich im Laufe der desshalb auch mit Oesterreichangeknüpften Besprechungen bis zu der Drohung, die Klagevor Kaiser und Reich zu bringen, wenn Frankreich aufseinen Forderungen bestehe. Im weiteren Verlauf dieserAngelegenheit wurde endlich der Vertrag bezüglich derZahlung der Hülfsgelder französischerseits aufgekündigtund demgemäss löste sich auch das Verhältniss der pfäl-zischen Truppen zur französischen Armee auf, sie betrach-teten sich aber noch bis 1762 als Herren von Düsseldorf.
Wie sehr auch Düsseldorf durch das Bombardementgelitten haben mag, so scheinen doch die Lasten und dieSorgen, welche die französische Besatzung in den nächsten4 Jahren der Stadt und der Bürgerschaft bereitet hat,grösser' gewesen zu sein. Es mögen hier einige Notizenaus den Raths-Protokollen dieser Jahre folgen, aus denenersichtlich ist, dass die Garnison sich allerlei Ausschreitungenauf Kosten der Bürger und der Stadt zu Schulden kommenliess. Raths-Protokoll vom 11. Jan. 1760: Dem Gastgeberim schwarzen Pferd sind verbotene Geldspecies von denFranzosen aufgedrungen worden, desgleichen dem Bäcker-meister im weissen Bären. Die Leute bitten um Verhaltungs-massregeln für künftighin. Der Magistrat entscheidet, esHesse sich hiergegen nichts machen, so lange den Franzosendie Ausgabe derselben nicht verboten sei.
Erst am 22. März wird eine Verfügung herbeigeführt,wonach den Franzosen die Annahme und Ausgabe derverrufenen Münzsorten verboten wird. Am 18. Januarwerden die Müller angewiesen, Tag und Nacht auf Wind-und Wassermühlen für die französischen Truppen zu mahlen.Unterm 22. Januar wird bestimmt, dass alle Spieler und(Komödianten einen proportionirten Theil als Abgabe an