Entwickelung des Schulwesens zu Düsseldorf.
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8. So sehet man auch wohl vor gut an (jedoch auf Ver-besserung des Rectors und Schulmeisters), dass in den3 winterlichen und kältesten Monaten, nämlich Decembri,Januario und Februario, die Studenten den Morgen zusieben und des Abends zu dreien Uhren bis zur viertenStunde in die Schule zu kommen gehalten werden, weilauch zu Cöln in den gymnasiis früher und später die lectionesnicht gehalten werden.
9. Dass der Rector sich zu den Bürgern, so ihre Kinderauswendig ad triviales scholas zu schicken vornehmen,verfüge, und dasselbe ihnen mit Zusage besserer Anordnungund Fleisses gütlich widerrathe.
10. Gleichfalls auch auf den Strassen oder in der Nähe,da die Schulkinder wohnen, befördern, dass geschickteGesellen denselben zu praefectis angeordnet werden, allesdoch nach Gelegenheit, und so viel möglich.
11. Es wird auch für rathsam gehalten, dass in Tertiaund Quarta classibus die Dialectica, so zu Cöln in Gym-nasiis bräuchlich, vorgelesen werde, damit die Kinder, sovon hinnen auf Cöln zur Ausführung ihrer Studirung ge-schickt, mit neuen praeceptis desto weniger alsdann be-schweret werden.
12. Zudem, dass der Rector sammt seinen Collegisunter sich die Anordnung thun, dass dem alten Brauchund Schuldigkeit nach extraordinarie andere liberales artespublice gelesen und dociert werden, als namentlich in allenund jeden Wochen Musica drei Tage, jedesmal eine Stunde,Arithmetica in zweien andern Tagen und zum drittenSphaera Prodi oder dergleichen auf einen andern Tag oderStunde.
13. Die Vorsehung zu thun, dass inter Tertiae classisauditores jeder zu allen halben Jahren ein oder mehrereMale publice declamire, darzu dann ihnen gute Anleitungz u geben, dass auch dieselben wöchentlich einmal postordinariam lectionem publice disputieren, darzu ihnennaaterie ex dialectica, oder sonst theses ex moralibus zugeben.
14. Genannte Tertianos samt den quartanis und quin-tanis mit Ernst dahin zu halten, dass sie zu allen und jedenWochen carmina machen, und des Dinstags übergeben,u ud, da man variationes sententiarum oder andere der-gleichen exercitia auflegen wollte, dass solches neben dencarminibus und ohne Versäumung derselben geschehe.
15. Dass den Sextanis und Septanis wöchentlichdeutsche Argumenta pro captu puerorum ins Lateinüber-