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Entwickelung des Schulwesens zu Düsseldorf.
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Horaz, an den Feiertagen der Psalter, in der 4. und 5. Klassedie Bucolica des Vergil, die Briefe des Horaz, in der 6. und7. Klasse die Fabeln des Aesop, das erste Buch von Cicero'aBriefen; hierbei wurde täglich das wiederholt, was im vorher-gehenden Semester in denselben Klassen vorgenommenwar. Da in den Ferien die Präfecten in die Heimath reisten,so fand in der Schule Morgens um 9 Uhr und Abends um
5 Uhr eine Repetition durch die Lehrer statt; für dies©besondere Mühewaltung erhielten dieselben pro Stunde
6 Stüber. Unter dem 4. Februar 1594 wandte sich derMagistrat zu Düsseldorf an den fürstlichen Rath, um eineHebung der Monheim'schen Schule zu veranlassen. EsBei bekannt, mit welch' grosser Mühe und mit welchemFleiss durch Joh. Monheim und Fabricius als Rectoren derfürstlichen Trivialschule der Jugend sowohl in regime alsdisciplina vorgestanden worden, weshalb diese aus ver-schiedenen fremden Ländern herbeieilte, so dass darausviele gelehrte Männer, von denen sich noch Viele an fremdenHöfen befänden, entsprossen seien. Es sei sehr zu beklagen,dass die Rectoren zu früh gestorben, wodurch ebenso wiedurch den Kölnischen Krieg die Schule in merklichen Ab-gang gerathen sei. Dies sei ein grosser materieller Schadenfür die Bürgerschaft und die umliegenden Dörfer. Er bittet»die Mittel zu bedenken, womit vielgemeldete Schule zubesserm Stand mit Erhöhung den Schulmeistern ihrerCompetenz zu bringen." Die Stadt selbst sähe sich ohneMittel. Die Einkünfte waren durch das stete Hoflager unddie beschwerlichen Bauten überladen. Die Wirthe hättenauch noch keine Bezahlung des Vorgestreckten von derherzoglichen Hochzeit erhalten. Magistrat bittet daraufzu sehen, dass ein berühmter und gelehrter Rector und eingeschickter Tertianorum und Sextanorum berufen werde,»damit die Schull, wan dieselbige mit nottürftiger Anzahlder Präceptoren Widder besetzt, zu vorigen Stand undFlor gerhaten, und die benachbarten Leute ihre Kinderhierhin tamquam ad reflorescentia studia zu senden, destomehr angereizt werden." Folgends möge man betrachten,ob etwa mortificirte Güter oder doch sonst etwas vorhanden8 ein möchte, welches zu genannter Schule Unterhalt zugebrauchen sein möchte. Der Dechant habe zur Erhaltungseiner Mutter und Schwester, die doch schon gestorbenseien, 20 Malter Korn jährlich erhalten. Diese sollte mander Schule zuwenden, auch sorgen, dass die Wirthsleute»»nun einmal nach so lange Zeit gehabter Gedult befriedigt^ürden". Schon im November desselben Jahres (1594)bittet der Magistrat um Entscheidung bezüglich der An-stellung eines Tertianorum und Sextanorum an der fürst-