Enttvickelung des Schulwesens zu Düsseldorf.
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nistisohen Schule zu Münster gebildet, zu Cöln als Lehreran der Universität thätig, hatte sich genöthigt gesehen,wegen seiner dem Protestantismus zuneigenden Anschau-ungen Cöln zu verlassen und ein anderweitiges Feld seinerThätigkeit aufzusuchen. In Düsseldorf hatte er sich dieGunst des Herzogs Johann in so hohem Grade erworben,dass dieser, als der Papst seine Entfernung verlangte, seinet-wegen dem Plane, eine Akademie zu Düsseldorf zu gründen,entsagte. Herzog Wilhelm stellte ihn also im Jahre 1545an die Spitze einer humanistischen Anstalt. Es ist zweifel-haft und bedarf noch genauer Untersuchung, ob die durchMonheim eingerichtete Schule eine völlige Neubildungoder nur eine Erweiterung der alten stiftischen Trivial-schule war. Nettesheim spricht sich anfangs für die letztereMöglichkeit aus, später hält er ersteres für wahrscheinlich.Kortüm sagt p. 20: „Mit dem Stifte stand das Gymnasiumin gar keiner Verbindung, vielmehr hatte der Magistratdie specielle Aufsicht." Als Beweis führt er einen von Mon-heim an den Scholasticus Arnold Bongard gerichteten Briefan; hierin weist Monheim den Scholasticus, der langerGewohnheit gemäss ein Aufsichtsrecht über die neue Schulebeansprucht hatte, sehr entschieden zurück. Und dochwar ein Zusammenhang zwischen der neu gegründeten undder alten Anstalt dadurch vorhanden, dass der Lehrer derNullanen (Schüler der untersten Klasse) Dienste bei derKirche zu verrichten hatte und also in dieser Beziehungdem Scholasticus untergeben war. Der grösste Theil desGymnasiums oder der fürstlichen Particularschule, wie siein den Urkunden genannt wird, wurde in einem eigens fürdie Schule gebauten Hause in der Nähe der Lambertus-kirche untergebracht, vielleicht fanden, besonders als dieSchule anwuchs, einzelne Klassen, etwa die untersten, inder alten Trivialschule ihr Unterkommen; denn es lässtsich nicht leicht annehmen, dass beide Schulen neben-einander bestanden haben. Das Gehalt, welches Monheimzugesichert wurde, war sehr gering bemessen: 50 Rthlr.gingen ihm vom Herzog, 25 von der Stadt zu. Dazu kamennoch die Schulgelder, welche unter die Lehrer vertheiltWurden. Dem Quartanorum, d. h. Lehrer der IV. Klasse,verfällt sein Gehalt auf Michaelis mit 60 Thlrn. cölnisch,dem Quintanorum mit 50 Thlr. auf Michaelis, dem Sexta-norum mit 25 Thlr. zur selben Zeit, dem Nullanorummit 20 Thlr. auf Remigius, also auf den 1. October. Zuden Einkünften der ersten Rectoren gehörte auch ein Hofzu Keyenberg, den Monheim und sein Nachfolger Fabriciusmit Erlaubniss des Herzogs verpachteten. Die Schule alssolche hatte noch folgende Renten: Aus der Kellnerei zu