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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
Alles zu vermeiden, was seine Behaglichkeit und Ruhestört, für die Sauberkeit des Krankenlagers und Kranken-zimmers und bei etwa eintretenden Vorzeichen des heran-nahenden Todes nach Möglichkeit für die Anwesenheitmehrerer Vereinsmitglieder zu sorgen, um gemeinschaftlichdie Gebete bei dem Sterbenden zu verrichten. Ferner istes Pflicht der Wächter, den Familienmitgliedern des Kranken,so weit die Rücksicht auf denselben es gestattet, in ihrengeschäftlichen und häuslichen Angelegenheiten treu zurSeite zu stehen, auch dann, wenn die Krankenpflege nichtin Anspruch genommen wird.
Der Verein macht in der Ausübung seiner wesentlichstenPflichten keinen Unterschied zwischen Mitgliedern undNichtmitgliedern, denn in seinem wahren Mitgefühl fürseine Schutzbefohlenen verbindet er mit der körperlichenPflege auch geistige Bemühungen. Er sorgt dafür, dassdie gesetzlich vorgeschriebenen Gebräuche ausgeübt werden,er sorgt für die letzten Augenblicke, da die Seele sich vor-bereitet, um vor ihrem Gotte zu erscheinen. Man lässt denSterbenden ein Bekenntniss ablegen, man betet mit ihmzusammen, man betet für ihn nach seinem Tode. 1 ) DerVerein hat in den letzten Jahren ein starkes Wachsthum,vor allem kein Deficit zu verzeichnen und schloss im letzt-verflossenen Jahre ab in Einnahme mit 1304,35 M., in Aus-gabe mit 1177,96 M., Vermögensbestand 9592,11 M.
Das Vermögen ist trotz des hohen Alters des Vereinsein verhältnissmässig geringes, weil derselbe die Verwendungseiner Mittel für die von ihm verfolgten Zwecke für diebeste Anlage derselben hält. Gegenwärtig wird der Vereingeleitet von den Herren: L. Scheuer (Vorsitz.), M. May(Stellvertr.), Alex Levi, L. Leib, H. Hirsch, A. Raphael,Jacob Wolf. Die drei letztgenannten Herren sind die„Pfleger" des Vereins.
Derselben Verwaltung ist unterstellt der Verein
2. Malbisoh Arumim.Zweck: Bekleidung armer Schulkinder.
3. Israelitischer Frauen-Verein.
Zweck im Wesentlichen derselbe als derjenige desKrankenpflege- und Beerdigungs-Vereins. Die Vorstands-damen haben die Pflicht, durch Besuch in den[äusern der bedürftigen Familien vonLage und Bedürfnissen genaue
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x ) Vgl. Fürstin Gortschakoff, Christen und Juden.Uebersetzung von Blumenthal. Mainz 1888.
Autorisirte