Geschickte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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zur Fronte der Strassen breit, 38 Fuss Tief, DüsseldorfferMaass. bekommet auf beydenseiten Keller, nurnicht unterder Einfarth. wird zwey stock hoch, mit einem BlattenSoliden Dachstuhl, und überhaupt nach der Plan in seinerbequemlichkeit proportion, und stäreke eingerichtet.
Ferner bestehet der Bau in einer Neuen Synagoge,oder Kirchen Gebäude, wie solches der Grund Plan eben-falls in länge, Breite, und Höhe nachweiset, bekommt eineAltane, oder Gallerie auf dreyen seiten, wird mit einerKuppel, oder Laterne im Dachstuhl eingerichtet, übrigensalles bestandmässig, dauerhaft, und gut verfertiget,
Noch ferner seynd die sämtliche Scheide-Mauern desganzen Platzes zu herstellen.
Der Kostenanschlag betrug 7300 Thaler. Schon imJahre 1791 war der Bau fertig gestellt. Um in der Folgevor allen Beunruhigungen desto sicherer zu sein, bat dieGemeinde um die Ausstellung einer Canzlei- oder Sicher-heits-Urkunde über die d. d. 21. Aug. 1790 mittelst höchst-händigen Rescripts erteilte Erlaubniss. Wieder mussteder ganze Instanzenweg durchlaufen werden, „da in demRescript nicht zugleich entschieden sei, ob sothane Urkuntauszufertigen sei." Es war daher erst „von der Hochlöbl.Hofkammer die Auskunft zu gesinnen", ob Bestim-mungen über die Erbauung einer Juden-Synagoge und über das Recht, liegendeGründe zu erwerben, vorhanden seien. DieHofkammer berichtete, es seien weder wegen derSynagoge noch darüber Akten vorhanden,dass „den Juden jemalen untersagt seyliegende Gründe zu erwerbe n." „Was alsodieses objeeti halber zu verodnen seyn, müsse man hoch-belobter Stelle als eine in die Landeshoheit ein-schlagende Sache platterdings über-lassen. Das alles am 12. Juni 1792, nach dem der Bau-consens bereits am 21. August 1790 an höchster Stelle er-theilt worden war. Am 19. Juni 1792 ist nun die Sicher-heits-Urkunde allerdings bereits ausgestellt; allein „vorAushändigung derselben will man darüber Verlässiget seyn,ob die Baukasse wegen der gem. Judenschaft überlass.Bauplatz Befriedigt sey." Als die Gemeinde „sicheremVernehmen nach" diese Beanstandung erfahren, schicktesie, um nicht länger aufgehalten zu werden, die betreffendeQuittung ein und bittet um endliche Aushändigung derbereits ausgestellten Sicherheits-Urkunde. Nachdem diesesgeschehen, wurde die Synagoge am Neumondstage Nissau= 24. März 1792 eingeweiht. Zur Erinnerung an diesenhohen Festtag der Gemeinde und im tief empfundenen
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