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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

einen Bauplatz von 60 Rhein. Fuss Länge und 120 FussTiefe erworben, um vorn eine Wohnung für den Rabbinerund dahinter die Synagoge zu errichten. Den Schutzjuden-Gemeinden würde allenthalben in den Haupt- und wennsieanzählig genug wären" auch in den übrigen Städteneine eigenthümliche Synagoge zugestanden, deshalb hofftesie, dass ihr das nämliche zum mindesten in der kurfürst-lichen Residenzstadtmildest" gewährt werde. Die Ge-währung dieser Bitte stand um so mehr in Aussicht, alsdenjenigen, welche in der neuen Carlstadt bauten, für20 Jahre Steuerfreiheit zugesichert wurde. Die Juden-schaft ging aber noch einen Schritt weiter und bat, der zuerrichtenden Synagogenach dem Beyspiel der christ-lichen Kirchen und Bethäuser, welche bekanntermassendavon gänzlich befreyt sind, um so mehr eine ewige Frey-heit ggst zu verleihen, als sich ohnehin der Bauplatz bishieran in Keinem Steur-Anschlag befunden hat und in demzu errichtenden Gebäu nie ein bürgerliches dem Steur-Beytrag unterwürfiges Gewerb geführt werden wird."Wirgedenken dargegen die bemeldete Synagoge mit demheiligsten Gelübde einzuweihen, dass die DüsseldorferSchutz-Judenschaft den höchsten Gott um Erhöhung undVerherrlichung des durchlauchtigsten Churhauses alltäg-lich eifrigst anflehen werde." Das Gesuch musste jedocherst sehr viele Instanzen durchlaufen. D. d. 16. Juni 1790wird zunächst der G.-B. Geheimrathvordersamst zumgutachtlichen Bericht aufgefordert", dieses fordert dashohe Dicasterium" zum Bericht auf. Dieses hat ebensowenig wie die Bau-Commission etwas einzuwenden. DieResolutio Serg* vom 21. Aug. 1790 aus Frankfurtlautet:Mag auf sich beruhe n." Dieser Bescheidmacht nun wieder den ganzen Instanzenweg durch.DerGhrath von Ddorff" commentirt diesen Bescheid folgen-dermassen:Da die Erbauung einer Synagogein der Carlstadt nicht verbotten wird,so scheinet solche erlaubet zu seyn,dessen die wegen der Carlstadt Verordnete Commission zubenachrichtigen wäre." gez. Knapp. Die endgültige Ent-scheidung des Grafen von Nesselrode vom 17. September1790 lautet:Da wegen der Erbauung der Synagoge in hiesigerCarlstatt mit ggsten Apostül vom 21. Aug. nächsthin ver-ordnet worden, dass der Vorwurf auf sich beruhenmöge, damithinanhero meint, dass die Er«bauung nachgegeben worden." Rüstig schritt dieGemeinde an's Werk. Nach dem von Hof-MaurermeisterKöhler zu Düsseldorf entworfenen Plan, bestand der Bau:In einem grossen Wohnhause, so im Quadrat N: IV:nach der Ostseiten in hiesiger Carlstadt gelegen, wird 63 Fuss