Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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mit 4 Stüber, ein „Pund lö zinn" mit 10 Stüber berechnetwurde. Ein „schloss im letzten stock nach der stros hinabgebrochen und zurecht gemacht und 2 neuen forderntor eingemacht und ein neues vor" kostete 19 Stüber.Die auf die baulichen Veränderungen verwandten Kostender Gemeinde betrugen circa 400 Thlr., und für die Herrich-tung des Hauses im früheren Zustande wurden von demCornet Frinken laut Taxe 500 Thlr. liquidirt, obwohl dieTaxatoren Huschberger und der Lehrer der BaukunstJoseph Erb zu der von ihnen am 3. Juni 1788 entworfenenTaxe folgenden Vermerk gemacht hatten; „Wie nun aberstadtkundig das Haus beym Ankauf des Geheimrathenvon Boolen in sehr schlechtem stände war; so ist hierausersichtlich, dass in diesem Hause mehr gebessert als ver-schlimmert worden". Hierzu kamen noch die 190 Thlr.betragenden Kosten für den von der andern Partei bisans Oberlandesgericht gebrachten Rechtsstreit, der einziemlich verwickelter war, da die Gemeinde sich an vonBoolen hielt und Frinken wieder gegen die Gemeinde vor-ging, Boolen die Reparaturen selbst besorgen wollte, vonFrinken aber gehindert wurde u. s. w. Diese beiden Pro-cesse, in welche die Gemeinde ohne ihr Verschulden ver-wickelt worden war, die ihr obenein noch viel Verdrussund grosse Schulden verursachten, reiften in der Gemeindeden Entschluss, sich gegen ähnliche Erfahrungen durchErrichtung einer neuen Synagoge zu schützen. Hierzubot ihr die nach dem Plane von Johann Wilhelm entworfene„Extension" in der Carlstadt der Stadt gute Gelegenheit.Das in Aussicht genommene Grundstück befand sich imIV. Quadrat auf der
Casernenstrasse,
wo auch der Friedhof der Gemeinde war, und als um dieseZeit in Folge der Bebauung dieses Theiles der Extensiongeräumt werden musste. Die Gemeinde wandte sich daherin einer Eingabe vom 18. October 1789 an den Kurfürstenund erbat die Erlaubniss zu dem geplanten Bau. Die Woh-nungen in Düsseldorf seien ohnehin rar und so beschwer-lich zu haben, dass sich selten die Gelegenheit ergebe, eineerwerben zu können; die wenigstens seien ausserdem zueiner Wohnung geeignet; Miethhäuser Hessen sich bei denenormen daraus erwachsenden Kosten gar nicht dazu ein-richten. Deshalb sei es unumgänglich nöthig, eine neueSynagoge zu bauen. In dem Quadrat IV an der Ostseite 1 )hätte sie zu dem normalmässigen Preise gegen baare Zahlung
l ) Vgl. die zu dem Capitel „Friedhöfe" beigegebene Zeich-nung Seite 245.
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