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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

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wendige Auseinandersetzung der einzelnen Gemeinden mitihrem früheren Verbände der Herzogthümer Jülich und Bergund später des Grossherzogthums Berg bezüglich der gemein-samen Schulden noch verwickelter werden. Die Autoritätdes nach alter Gewohnheit gewählten Vorstandes wurdenicht mehr anerkannt, und seine Anordnungen wurden nichtbefolgt. Der Versuch, sich dem Gemeindezwange zu ent-ziehen, wurde um so häufiger gemacht, als die Zugehörig-keit zur Gemeinde grosse Opfer erheischte. Denn die ein-gegangenen Verbindlichkeiten hatten einen solidarischenCharakter; Capitalien waren den Juden nur unter der Be-dingung hergeliehen worden, dass sie alle für einen mitihrem Vermögen für dieselben hafteten. Freilich standendiesen Pflichten auch Rechte gegenüber, wie z. B. das Recht,den Vorstand und die Beamten zu wählen, das Eigenthums-recht an dem Vermögen der Gemeinde, an den Friedhöfen,Synagogen, die Benutzung reservirter Plätze in demselbenu. a. m. Da aber die Synagoge aus religiösen Gründen auchdenjenigen nicht verschlossen werden durfte, welche anden Gemeindelasten nicht participirten, so konnten alle,welchen es an dem nöthigen Gemeinsinn fehlte, oder welchendie überkommenen Cultus - Einrichtungen und Gewohn-heiten nicht benagten, den Gemeindelasten sich leicht ent-ziehen, ohne in religiöser Beziehung gerade in eine Zwangs-lage zu kommen. Diesen konnte natürlich ein massgebenderEinfluss auf die Gestaltung der religiösen Einrichtungen,auf den Cultus und auf die Schulverhältnisse nicht ein-geräumt werden, um so weniger, als es denselben auch ander Pietät gebrach, welche den älteren und religiösgesinntenGemeindemitgliedern eigen war. Der Unterschied zwischenwirklichen und nicht wirklichen Gemeindemitgliedern wurdedaher allmählich immer schärfer betont. Theils aus reli-giösem Interesse und um destructive Elemente von dem Ge-meindeverbande fernzuhalten, theils aber auch, um denbedeutenden finanziellen Verpflichtungen entsprechen zukönnen, wurde die Aufnahme in den Gemeindeverbandvon der Entrichtung eines ziemlich hohen Eintrittsgeldes,bis zu 200 Thaler und mehr, abhängig gemacht. Allmählichbildeten sich zwei ziemlich schroff sich gegenüberstehendeParteien heraus, die der Neuerungssüchtigen und die Parteiderjenigen, Welche zwar nicht weniger geneigt waren, demStreben nach Bildung nachzugeben und den Zeitverhält-nissen Rechnung zu tragen, aber doch das religiöse Lebenin der Gemeinde zu erhalten und zu pflegen suchten. DerGegensatz wurde um so grösser, als der Mangel aller gesetz-lichen Bestimmungen der Willkür Thür und Thor öffnete.So kam es allmählich auch dahin, dass die Vorsteher, welche