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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

Düsseldorfer Gemeinde später abermals zu einer am10. Febr. 1856 eingereichten Petition an das Abgeordneten-haus.

Der Synagogen-Bezirk Düsseldorf.

Die umsichtige Thätigkeit, welche die israelitischeGemeinde in den die Glaubensgenossen im Allgemeinenund die rheinischen Juden insbesondere betreffenden Fragenentfaltete, muss um so mehr anerkannt werden, als dieGemeinde in ihren inneren Angelegenheiten viele Schwierig-keiten zu bekämpfen hatte, die durch die aller gesetzlichenBestimmungen entbehrenden und durch die Auflösung derfrüher jülich-bergischen, später bergischen Judengenossen-schaft geschaffen worden waren. Diese zerfiel in einzelneGemeinden, welche unter sich keinen gesetzlichen Zu-sammenhang mehr hatten, und da auch diese keine recht-liche Organisation besassen, so hing es von dem Willender Einzelnen ab, sich zu einer Gemeinde zusammen-zuschliessen oder nicht. Die Verfassung dieser Genossen-schaften war zwar beseitigt, aber durch keine neue, denneuen Verhältnissen entsprechende ersetzt worden. Soeigenthümlich die alte Verfassung auch war, so hatte siedoch wenigstens einen Rechtsboden geschaffen, der Will-kür des Einzelnen einen Riegel vorgeschoben und die Mög-lichkeit geboten, die allgemeinen Cultusangelegenheitennach feststehenden Normen zu ordnen und zu verwalten.Dazu kam noch, dass die Juden für die Erhaltung undBeschaffung ihrer religiösen Institutionen, wie Synagogen,Schulen, Friedhöfe, für die Besoldung der Rabbiner, derLehrer, der Cantoren und der andern nothwendigen Beamtengrosse Geldopfer zu bringen hatten, die neben den andernihnen auferlegten Lasten, als Tribut, Krongeldern undsonstigen Steuern und der französischen Contribution einensehr drückenden Charakter hatten. Zur Bestreitung dieserVerpflichtungen hatten die Juden schwere Capitalien auf-nehmen müssen. Die Amortisation und die Verzinsungderselben wurde durch Umlagen gedeckt, welche nach denBestimmungen der Schutzbriefe und des späteren corpora-tiven Charakters der bergischen Judenschaft executivischerhoben werden konnten. Der Vorstand war eine von derjeweiligen Regierung anerkannte und der jüdischen Ge-meinde gegenüber mit den nöthigen Rechten ausgestatteteBehörde. Nachdem dieser Charakter der speciell jüdischenAbgaben beseitigt und die Befugnisse der Vorstandes auf-gehoben worden waren, musste bei dem gänzlichen Mangeleiner Gemeindeordnung die grösste Verwirrung in den Ge-meindeangelegenheiten hervorgerufen und durch die noth-