Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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Rheinvolk laut und vernehmbar seine Stimme: freisinnigeStädte des Rheinlandes treten in die Schranken für dieEmancipation der Juden, seine h. Stände fassen einenBesohluss, wie er die Vertreter eines für Recht und Freiheitglühenden Volkes ehrt, legen ihre Wünsche an den Stufeneines Thrones nieder, den ein weiser und gerechter Königeinnimmt, der diesen Wünschen Erhörung schenken wird.Durch den rheinischen Landtag bricht eine neue Zeit an:denn schon in dem ausgesprochenen Beschlüsse liegt fürden Juden die befriedigende Manifestation, dass er einemgrossen Theile der Bewohner Deutschlands nicht mehr einFremdling sei. Diese Ueberzeugung wird sich weiter Raumschaffen; der Funke des Religionshasses und der Unduld-samkeit, der hier und dort noch auflodert, wird vor der gross-herzigen, vom Rheinländer geoffenbarten Gesinnung er-löschen, kein Vor wand wird mehr gesucht, nicht wird dieNationalität des Juden als Vehikel des Menschenhassesherbeigeholt; der deutsche Jude ist ein Deutscher, gehörtdem Vaterlande mit seinem Leben und seinem Gute an,fühlt sich nicht durch seine Confession behindert, sich zurdeutschen Nation zu rechnen. „Recht und Freiheit jedemMenschen, Duldung und Liebe jedem Glaubensbekennt-nisse", dieses wird in Zukunft der Wahlspruch Deutschlandssein; unter dieser Fahne sammeln sich alle seine Söhne,unter diesem Bollwerke wird jedem Feinde widerstanden,dieses das Rheinlied, das alle Zeiten überdauert: die edelstenMänner haben es angestimmt und bald wird es allgemeinwiderhallen.
Mit der tiefsten Hochachtung und Verehrung zeichnetsich einer h. Ständeversammlung
ergebenster
Dr. Z. Frankel,Oberrabbiner der israel. Gemeindenzu Dresden und Leipzig.
Badeort Swinemünde a. d. Ostsee, den 27. Juli 1843."
Auf den weiteren Verlauf der Gesetzgebung könnenwir hier nicht weiter eingehen, da er nicht speciell zurGeschichte Düsseldorfs gehört. Es ist bekannt, dass dieVerhältnisse der Juden durch das Gesetz vom 23. Juli 1847und durch die Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850,speciell durch die Bestimmung: „Alle Preussen sind vordem Gesetze gleich, der Genuss der bürgerlichen und staats-bürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Be-kenntnisse" endgiltig geregelt wurde. Der Versuch desAbgeordneten Wagener und Genossen, auf die Aufhebungder Art. 4 und 12 der Verfassung gerichtet, veranlasste die