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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
auf seine Beseitigung zu dringen. So äussert ein Abgeord-neter der Städte:
„Nach den Vorträgen, die wir vom verehrten Refe-renten und von einem Abgeordneten der Städte gehört,bleibt mir nichts mehr zu sagen übrig, als dass wir entwederdiese herrlichen Producte der geistreichsten Humanitätverbrennen oder durch den Druck der Unsterblichkeitüberliefern müssten. Vermodern oder verschimmeln dürfensie in unseren Archiven nicht. Es handelt sich zunächstum die Aufhebung eines verschollenen Gesetzes, desjenigenvom 17. März 1808. Dieses Gesetz war ein Strafedict fürdie Dauer von 10 Jahren; es galt für das Elsass und kamnur par bricole nach dem jetzigen Rheinbaiern, Rhein-hessen und Rheinpreussen, und zwar nur ins halbe Rhein-preussen. Seit 25 Jahren 3 Monaten und 13 Tagen ist dieStrafzeit vorüber, und es ist versäumt worden, und zwarvon den Ständen versäumt worden, darauf aufmerksamzu machen, dass im Elsass, in Rheinbaiern und Rhein-hessen die Wirkung des Strafedicts aufgehört hat, dasssie nirgendwo mehr bestehet, als im halben Rheinpreussen.Hier aber besteht sie ohne Fug, Grund und Recht, dennes hat sich in dem Vierteljahrhundert nichts zugetragen,was die Fortdauer der Strafe auch nur dem Scheine nachrechtfertigen könnte. Wir bitten unsere Brüder vom rechtenUfer, uns zu helfen. Diese Bitte ist so billig und gerecht, dasssie uns gar nicht abgeschlagen werden kann. Was würdenwohl unsere Nachbarsleute von unserer Einigkeit undEinheit sagen, wenn unsere Bitte, die wir an die rechteRheinseite richten, und zwar in einer Sache, die wir eineEhrensache nennen, eine vergebliche Bitte wäre ? Es istdergestalt eine Ehrensache, dass ganz Deutschland, Belgien,Holland und Frankreich auf uns sehen und dass dabei derRuhm des 7. rheinischen Landtags auf dem Spiel steht.Meinen verehrten Mitständen lege ich diesen Ruhm warmans Herz!"
Ferner ein Abgeordneter der Landgemeinden:
Dass es uns nach den Principien des Urchristenthumsnicht geziemt, die Juden von unserm Staatsbürgerthumeauszuschliessen, kann wohl nicht in Zweifel gezogen werden;und der Umstand, dass die Juden nach ihrer jüdischen undnicht nach unserer so genannten christlichen Weise ver-schroben sind, kann uns eben so wenig und um so wenigerdazu berechtigen, da deren seitherige Ausgeschlossenheitund eben daher entstandene anscheinende Niedrigkeit unsereigenes Werk, das Werk unserer unchristlichen Selbst-überschätzung und unserer Selbstsucht ist. Es erscheint