Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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greifen, durch welche die den Juden auferlegten Beschrän-kungen aufgehoben werden, insbesondere ihnen im Ge-meinde-Verbände mit Christen die Wahrnehmung ihrerInteressen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenenAngelegenheiten durch Bildung von Corporationen einegrössere Selbstständigkeit und Autorität eingeräumt und imAllgemeinen die Gelegenheit erweitert wird, ihre Kräfteund Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sieleben, benutzen zu können. Mit der Aufhebung der Militair-pflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden,da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militairdienst ge-stattet bleibe. Jedenfalls möchten aber die Juden die Resul-tate der angeordneten Berathungen ruhig erwarten undkönnten sie dabei vertrauen, dass ihnen jede mit höherenund allgemeinen Interessen vereinbare Verbesserung ihresZustandes nicht versagt werden wird.
Berlin, den 5. Mai 1842.
Der Minister des Innern und der Polizei."
Auch der dem Rheinischen Provinzial-Landtag imJahre 1826 vorgelegten Frage bezüglich der Aufhebungdes sogenannten Juden-Decrets und die Gleichstellungder Juden, welche noch immer ihrer Beantwortung harrte,widmete die Gemeinde ununterbrochen ihre gespanntesteAufmerksamkeit und eifrigste Thätigkeit. Endlich nahteder bedeutungsvolle Tag, an welchem die lange behandelteFrage wenigstens in der Vorinstanz entschieden werdensollte. Das Wohl und Wehe nicht bloss der rheinischenJuden hing von dieser Berathung ab. Denn wenn die Gleich-stellung der Juden Rheinlands auch nur geschmälert wordenwäre, und zwar aus dem Grunde, dass sie vermöge ihrerReligion und ihrer Haltung dazu unwürdig wären, so wärensie auch in den anderen Theilen der preussischen Monarchieund auch in anderen Ländern auf lange Zeit hinaus derVerachtung und Bedrückung preisgegeben worden. Die46. Plenar-Sitzung am 13. Juli 1843 beschäftigte den Rhei-nischen Provinzial-Landtag mit der schwebenden Frage.Herzerhebend für einen jeden rechtlich denkenden Men-schen sind die Verhandlungen, die da gepflogen wurden,reichhaltig, belehrend und überzeugend das zusammen-getragene Material und erdrückend für die Gegner, wie esauch das Resultat der Abstimmung ergab. Vielseitig wurdehervorgehoben, dass jenes Decret in Frankreich, seinemUrsprungsort, bereits seit mehr als 25 Jahren ausser Kraftsei, dass es nur noch in einem Theile Rheinpreussens bestehezur Schande der Stände, welche es verabsäumt hätten,
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