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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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191
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

einer Eröffnung des Kgl. Oberpräsidiums der Rheinprovinzd. d. 7. April 1841 auf Befehl des Königs für die Gebiets-theile des französischen Rechts aufgehoben. Es sollte fortandort bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. GerminalX und des Decretes vom 20. Juli 1808 sein Bewenden be-halten. Schlimmer und folgenschwerer war die Frage,Welche im Jahre 1842 aufgeworfen wurde: ,,ob die Judenfernerhin Militärdienste leisten oder Rekrutengelder be-zahlen sollen, da sie doch nicht zum Avancement zugelassenWerden."

Es muss Jedem einleuchten, dass falls die Frageso entschieden wurde, dass die Juden vom Militärdiensteausgeschlossen wurden, der Standpunkt derselben zu einerIsolirtheit zurückschreiten musste, die ihnen die Früchtebürgerlicher Stellung über kurz oder lang gänzlich wiederentzog. Sorgenschwer und von den quälendsten Besorg-nissen erfüllt, wandte sich auch die Düsseldorfer Gemeindepetitionirend an des Königs Majestät selbst und wies daraufhin, dass jedes Rütteln an den politischen Verhältnissender Juden diese nicht nur in den Augen, wenn nicht derhöher Gebildeten, doch in jenen der Niedrigeren, also derMehrzahl ihrer Mitbürger herabsetzen, sondern selbst derGefahr öffentlicher Beleidigungen und Beschimpfungenneuerdings aussetzen würde. Beispiele davon lägen in nichtgar weiter Ferne, und was irrige Begriffe, Verkennung derBesten Absichten für Wirkungen auf die geringere Volks-klasse wenigstens hervorbringen, davon liefere die neuesteZeit in der Rheinprovinz einen traurigen Beweis. DiePetition lautet:

Ansichten, welche, wie es heisst, bei uns eine besondereNationalität unterstellen, und darauf die Nothwendigkeitoder Zweckmässigkeit besonderer politischer Einrichtungengründen, scheinen uns ihre Quelle in einem Irrthume zuhaben. Sie existirt in Wirklichkeit nicht, und kann schondarum nicht existiren, weil wir in allen Ländern und Ge-meinden weit zerstreut leben. Auch nehmen wir dieselbennicht in Anspruch, und wünschten nicht, dass man unseine sogenannte Wohlthat aufdringen möge. Was wir bis-her, obschon hin und wieder in manchem Betracht gehemmtnnd gehindert, in Künsten, Wissenschaften und in Hand-Werken zu leisten gestrebt haben, mag zum Beweise dienen,dass, weit entfernt, uns von unsern christlichen Mitbürgernsondern und unterscheiden zu wollen, wir es an sehrernsthaften Bemühungen für das Entgegengesetzte nichthaben fehlen lassen. Wenn wir hierbei an der Religionunserer Väter festhalten, so ändert dies an dem oben be-