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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

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welchem Sinne sich nicht verschliessen. Es muss hier con-statirt werden, dass auch der Oberpräsident von Coblenz,Staatsminister von Ingersleben, am 31. März 1824 ebensowie der Oberpräsident für die ehemaligen HerzogthümerJülich-Cleve-Berg schon im Jahre 1816/17 die Anordnungvon Landrabbinern und die Regulirung ihrer Amtswirksam-keit für den betreffenden Landesbezirk beantragt hatten.Trotz der Uebereinstimmung dieser beiden hohen Beamtenin dieser Frage, die sie eingehend studirt hatten, erhieltauch der letztere von den Ministern des Innern und desOultus am 27. April 1824 den lakonischen Bescheid, dassman zur Zeit keine genügende Veranlassung habe, auf dieAusführung der betreffenden Vorschläge Bedacht zu nehmen.Trotzdem forderte das Oberpräsidium d. d. 2. Aug. 1824neue Mittheilungen über den damaligen Synodal-Verbandder rheinischen Juden, da die Gestaltung dieses Verbandesauf dem rechten Rheinufer noch nicht so genügend bekanntsei, wie diejenige der durch kaiserliches Decret vom 17. März1808 geschaffenen drei Consistorialsynagogen von Crefeld,Bonn und Trier. Der Vorsteher der Synagogen-GemeindeDüsseldorf antwortete hierauf, dass er zu andern Gemeindengar keine Beziehungen mehr habe, dass er nicht einmalfür die eigene Gemeinde von der Behörde bestätigt sei unddaher keine Auskunft geben könne. Früher sei der Sitzdes Oberrabbiners der ehemaligen jülich-bergischen Juden-schaft in Düsseldorf gewesen; Gehalt hätte er von dieserbezogen, bis nach Abtrennung des Jülicher Landes dasGrossherzogthum Berg gebildet worden sei. Die Gemeindesei dann nicht mehr im Stande gewesen, das Gehalt aufzu-bringen, und Landrabbiner Scheuer hätte seitdem dasRabbinat unentgeltlich verwaltet. Da dieser zu jener Zeit nichtmehr am Leben und die Gemeinde ohne Rabbiner war,da ferner Crefeld nach der neuen Ländereintheilung zumRegierungsbezirk Düsseldorf gehöre und nach der Consi-storial-Verfassung der Rabbiner immer an dem Orte seinenSitz haben müsse, wo die meisten Juden wohnten, so bean-tragte der Vorstand, dass der Rabbiner von Crefeld nachDüsseldorf versetzt und diejenigen Bezirke, die ihm zu-getheilt wären, der Düsseldorfer Synagoge einverleibtwürden.

Indes wurde die Sache noch keineswegs für spruch-reif erachtet. Vielmehr wurde am 30. October 1826 aufRefehl des Königs eine Darstellung der damaligen Ver-hältnisse der rheinischen Juden entworfen und den rhei-nischen Provinziallandständen vorgelegt mit der Forderung,dass letzterezu erkennen gäben, ob und was für Wünsche8 ie in Hinsicht dieser Verhältnisse hätten." In dieser Denk-