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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
bo sehr einschränkte, dass es fast einer Aufhebung des Ge-setzes gleichkam, war imGrossherzogthum Bergweder publicirt worden, noch zur An-wendung gekommen. Es muss dies um so mehrbetont werden, als in den später preussischerseits angestelltenErhebungen bezüglich der Regelung der jüdischen Gemeinde-Verhältnisse mehrfach darauf verwiesen wurde, obwohl esdoch nur ein Beweis dafür war, dass Napoleon, welcher dieJuden wiederholt darüber beruhigen Hess, dass ihre Gleich-stellung keine Einschränkung erleiden werde, auch ihnenkein Wort gehalten. Er hatte alle Welt getäuscht und dieFreiheit überall unterdrückt, warum hätte er den JudenWort halten und ihre Freiheit allein unangetastet lassensollen ? Durch dasselbe Gesetz war auch jene schlechteConsistorial-Organisation geschaffen worden, welche die Ver-treter der Synagoge zu Polizeidienern herabwürdigte. 1 )Die Juden des Grossherzogthums Berg hatten daher keineVeranlassung, sich einem der 3 geschaffenen ConsistorienBonn, Crefeld, Trier unterzuordnen. Sie behielten vielmehrihre bisherige synagogale Ordnung unter ihrem bisherigenLand-Rabbiner Scheuer bei. Dieser wurde auch von derfranzösischen Regierung als legitimer Vertreter der Judenvon Berg anerkannt. Der amtliche Verkehr der Präfecturmit den Juden wurde durch L.-R. Scheuer vermittelt.Trotzdem war dieser der am meisten geschädigte Theil.Da das Executionsrecht für die Cultussteuer durch diefranzösische Besitzergreifung den Juden verloren gegangenund die Kopfzahl des neuen Sprengeis auf ein Drittel desfrüheren Land - Rabbinats - Sprengeis Düsseldorf herabge-gangen war, so hatte die Aufbringung des Gehaltes seineSchwierigkeit. Am 10. Juli 1809 hatte sich Land-RabbinerScheuer dieser halb an das französische Ministerium gewandt.In einem Schreiben vom 18. October 1811 theilte daraufder Präfect mit, dass „das hohe Ministerium geäussert habe,wie es nicht abzusehen sei, dass die bergische Judenschaftihrem einstweiligen Rabbiner ihren Antheil am Gehaltvorenthalten wolle, und dass in Gemässheit dieser Bestim-mung an den Juden- Vorstand nach vorläufiger Unter-suchung über die ratirliche Vertheilung des Gehalts dasNähere erlassen werden solle". Diese Absicht ist jedoch nichtausgeführt worden. Denn seit Errichtung des Grossherzog-thums Berg hat L.-R. Scheuer von der Gemeinde als solcherkein Gehalt mehr bezogen. Diese Härte, welche um so grösserwar, als Scheuer bei Errichtung des GrossherzogthumsBerg 76 Jahre alt war und bei Alt und Jung in hohem An-
x ) Grätz, Geschichte der Juden, Bd. 11, S. 302 fgg.