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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

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thümlich gehörenden Friedhof einfach entzogen und den-selben anderweitig verpachtet und ferner nicht gestattet,ihre Leichen auf demselben zu begraben. D. d. 14. Aug.

1781 erging an Bürgermeister und Rath der HauptstadtEuskirchen sowohl als auch an Kelnerei daselbst von derHofkammer der Befehl:Lieber getreuer auf Von Vor-stehern der gemeinen G. und B. verglaydeter Judenschaftuns übergebene nebengehende Copeiliche unthgste beschwehr-führung befehlen wir euch hiermit ggst, dass ihr die dasigenJuden bey dem befragten Kirchhof quovis modo hand-haben sollet." Aber dieser Befehl hatte nicht die gewünschtenFolgen, nach wie vor wurden die Juden in Ausübung ihresRechtes gehindert und bei den sich bis zum 6. hornung

1782 hinziehenden Verhandlungen geltend gemacht, dasadie Gräber nicht tief genug angelegt wurden. Dies wurdeals Grund für die Einziehung des Friedhofes angegeben.Aber diese Willkür wurde in gebührender Weise beseitigt..... Liebe, getreue .... indem nun Euch Keineswegs zu-gestanden die Juden ihres Besitzes zu entsetzen, als wirdeuch dieses eigenmächtige Vorgehen, nicht nur verwissen,sondern auch ggst befohlen, die Verpfachtung des Kirch-hoffs angesicht dieses aufzuheben, den Kirchhoff in Vorigenstandt zu stellen, die Juden am Begräbnüss ihrer leichenauf den bisherigen platz ferner nicht zu behindern, wegenTieferer Einsendung deren leichen nach ermessen dortigenmedici das nöthige zu Verordnen und sorge zu Tragen,dass die Juden bei ihren leichen Vom pöbel ferner nicht be-einträchtigt werden, wobei wir euch zugleich in die diesert-"wegen aufgegangene Kosten fällig erteilen." In Gürzenichwurde den Juden von dem Inhaber der UnterherrschaftTit-Grafen von Schellardt nicht gestattet, Grabsteine zusetzen; in Waldeniel, wo den Juden von der Regierungein beliebig grosser Waldcomplex als Begräbnissstätteeigenthümlich angewiesen war, nur mit dem Vorbehalt,dass der Holzbestand Eigenthum der Domäne bleibensollte, wurde von dem Amtsvogt der Versuch gemacht,dieses Besitzrecht dadurch illusorisch zu machen, dass dieBäume nicht nur abgeschnitten, sondern, dass auch die Wurzelnohne Rücksicht auf die Gräber ausgerodet und letztereauf diese Weise zerstört wurden. Die Eingabe der Vor-gänger führte zu Verhandlungen, die sich viele Jahre langhinzogen. Die Vorgänger traten energisch und beharrlichfür die Rechte ihrer Glaubensgenossen ein und fandenbereitwillige und kräftige Unterstützung bei den Behörden.Es Hessen sich Bände füllen von den Eingaben und Be-schwerden, welche die Vorgänger an die Behörden richtenäaussten, mit den Berichten, die einzuliefern waren und