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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

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tische Darstellung der lediglich auf Erfindung beruhenden,jedes Thatbestandes entbehrenden Anklagen, sondern wett-eiferten auch die Zeitungen und die Geistlichkeit beiderConfessionen in dem Nachweise der völligen Grundlosigkeitdieses Mährchens und in der Veröffentlichung von Aus-sprüchen, in denen auch Päpste wie Innocentius IV. undGregor X. auf das Schändliche und Grundlose solcher Be-hauptungen nachdrücklich hinweisen und die BischöfeDeutschlands zur Bekämpfung solchen Aberglaubens allesErnstes aufrufen. Dr. Binterim, Pfarrer in Buk und PastorWildenfeld in Gräfrath publiciren Schriften in demselbenSinne (1834).

Ueberhaupt war die Behörde bemüht, das EinvernehmenZwischen den Bekennern der verschiedenen Religionen her-zustellen und zu erhalten; und erbat hierzu auch die Hilfeder Geistlichkeit.An den landdechant der ChristinitätAhr d. d. Dusseldorf 23. Juny 1780. Unsern ggsten grusszu Vor, würdig lieber andächtiger, auf beyVerwahrte VonVorgänger und Vorsteher unserer Jülich und bergischenJudenschaft übergebne unterthgste anzeig wegen des aufihren Sabbath und feyertägen dortigen Juden untersagtenbeystand Von Katholischen befehlen auch ggst den pastorenzu Sinzig über die angäbe Zu Vernehmen, denselben andie erzbischöfliche Verordnung Vom Jahr 1750 mit welcherdergleychen beyhülfe denen Juden zu leisten erlaubt ist,zu erinnern, mithin denselben anzuweisen den Verbott zuwiederrufen auch selbst demgemäss sich zu betragen undwie geschehen zu berichten." Am 8. Juni 1784 folgte nochein Erlass anVögten Amts Sintzig",Lieber getreuer!auf Kopeilich anliegende anzeig der Vorgänger und Vor-steher unserer gemeinen Judenschaft befehlen euch ggstdenen Kristen zu Synzig die Beihülfe auf den Sabath derJuden zu erlauben und hiernach dortigen Pastoren zu ver-bescheiden."

Grosse Energie sehen wir die Regierung in solchenFällen entwickeln, wo die Juden, sei es von Einzelnen8 ei es von Pöbelhaufen, misshandelt oder selbst von denLokalbehörden in ihren Eigenthums- oder sonstigen Rechtengekränkt werden. In Gangelt scheint es wiederholt zublutigen Excessen gekommen zu sein, wie am 18. Juni 1780ü nd im Jahre 1*782, wo im Februar selbst Militair requirirt,^nd den Bürgern bis Ende May in Quartier gelegt wurde.Die Untersuchung wurde mit aller Strenge fortgeführt,die Rädelsführer arretiert und die Akten nachdrücklichangefordert. Von den vielen in dieser Angelegenheit er-gangenen Erlassen mag wenigstens einer d. d. 9. Febr. 1782