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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
in welcher seit einiger Zeit, seit der Entfernung des Erz-bischofes Freiherrn von Droste, nach der Meinung Einzelner,eine Gährung der Gemüther herrschen soll, und wo maneinem baldigen Conflicte vielleicht nicht ungern entgegensehen möchte. Sollte man auch wohl, zur Anfachung einersolchen Flamme, der Juden sich als Zündfunken bedienenwollen? —
Wir erdreisten uns nicht, Einem hohen Oberpräsidiumgegenüber, unsere Meinung in Staatsangelegenheiten äussernzu wollen; dennoch aber — ungeachtet wir uns überzeugthalten, dass Hochdasselbe unsern hülfsbedürftigen Glaubens-genossen, auch ohne erst dazu aufgefordert zu werden, denerforderlichen Schutz angedeihen lassen wird — glaubenwir nicht verabsäumen zu dürfen, Hochdasselbe daraufaufmerksam zu machen, dass durch Ermittelung jenesboshaften Referenten man vielleicht manchem heillosenGetriebe leicht auf die Spur kommen könnte. Indem wiruns dieser Pflicht entledigen, empfehlen wir uns dem SchutzeHochdesselben und verharren
Eines hohen Königlichen Oberpräsidiumsganz ergebene
Düsseldorf, den 6. Febr. 1838."
Kurz vorher hatte die Hannoversche Zeitung eine ausCöln datirte Mittheilung gebracht, dass die israelitischeGemeinde in Düsseldorf 100 Thlr. gesteuert habe, „um denJuden zu fangen, der das Christenkjjad ermordet habe, umMarterblut zu haben." Thatsächlich aber war nicht von derGemeinde, sondern von einzelnen Israeliten in Düsseldorfals Prämie zur Ermittelung des Mörders (nicht des Juden),der den Knaben Pütz ermordet hatte, eine Summe von100 Thlrn. ausgesetzt worden. Eine ähnliche Prämie warauch von mehreren christlichen Gesellschaften mittelstSubscription aufgebracht worden. Es ist eine erfreulicheWahrnehmung, zu sehen, dass die Aufklärung dieses Falles,wie es auch durch den Oberprokurator geschehen ist, nichtals eine ausschliesslich die Juden angehende Angelegenheit,Bondern als eine der gesammten Gesellschaft zufallendeund im staatlichen Interesse liegende Ehrenpflicht angesehenwurde.
Aehnlich verhielt es sich mit den Gerüchten vonder im Kreise Grevenbroich im Jahre 1834 und in Jülichim Jahre 1840 stattgehabten Ermordung eines christlichenMannes resp. Kindes durch Juden. In beiden Fällen ver-öffentlichte nicht nur die Oberprokuratur eine authen-