Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs. 159
das Recht, eine Ausgabe von 10 Thalern nach eigenem Gut-dünken zu machen.
Schwieriger, unangenehmer und vor allem gefährlicherals die Verwaltungsgeschäfte war die Wahrnehmung dergewährleisteten Rechte und die Vertretung der in ihrenRechten gekränkten Juden, die Abwehr von ungerecht-fertigten Eingriffen der Behörden, der Schutz gegen An-griffe und Misshandlungen seitens anderer Einwohner. DieErfüllung dieser Obliegenheiten erforderte grosse Geschäfts-kenntniss, Umsicht und Gewandtheit, Besonnenheit undWürde, eine das gewöhnliche Mass überschreitende Bildungund das nöthige Ansehen bei den Behörden und unter derBevölkerung, vor allem aber ein strenges Gerechtigkeits-gefühl, ein gesundes Urtheil, ein warmes, wohlwollendesUnd theilnehmendes Herz für Wahrheit, Recht und Friedenund für die Noth und die Bedrängniss Anderer.
„Wir wollen auch", so heisst es in der Concessions-TJrkunde, „auf dass in ZuKunft die vergeleitete Juden aufdem lande, in Dörferen und städten Von gesindel und Jugendferner nicht molestieret und in ihrer Nahrung gestöretWerden, durch unsere Nachgesetzte Gulich und bergischeRegierung eine general Verordnung zu jedermanns Wissen-schaft gnädigst ergehen und dahin publiciren lassen, dassWenn sich dagegen Contravention ereignen würde, ihnenalsdann prompte Summarische Justitz mit statuirung ab-schickenden exempels angedeihen solle."
Dankbar muss anerkannt werden, dass die Landes-herren stets die grösste Bereitwilligkeit an den Tag gelegt,den den Juden zugesicherten Schutz mit allen Mitteln ihnenangedeihen zu lassen, alle Angriffe auf die Sicherheit derJuden energisch zurückzuweisen, wohl auch je nach denUmständen mit strengen Strafen zu belegen. Die Schnellig-keit, mit welcher etwaige Beschwerden der Vorgängerschaftbehufs Abstellung von Uebelständen und thatsächlicherGewalt von den Behörden erledigt wurden, darf hierbeinicht unerwähnt bleiben, um so mehr als die Fälle, welcheZu einem Einschreiten des Landesherrn zu Gunsten derJuden Veranlassung gaben, gar nicht zu den seltenen ge-hörten.
Es war nicht nur jugendlicher Uebermuth oderpöbelhafte Gewalttätigkeit, welche den Juden bittereStunden bereitete, sie mit ernstlichen Gefahren bedrohte,in ihren heiligsten Gefühlen kränkte und die Ruhestättenihrer Verstorbenen entweihte. Nicht selten waren es auchBehörden, welche den Juden ihre garantirten Rechte ver-