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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.

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Für diese und für die Ausgestorbenen konnten dieObervorgänger nach eingeholter obrigkeitlicher Genehmigungan die von ihnen bezeichneten Familien neue Patentbriefeausstellen, die Steuern wurden dann nach dem Vermögender Einzelnen repartirt und von Steuerempfängern erhoben,welche zu ernennen ausschliesslich die Ober Vorgänger dasRecht hatten, ein Recht, welches sich aus der soüdarischenHaftbarkeit der Gesammt-Judenschaft für den ganzenSteuerbetrag logischer Weise von selbst ergab. Demnachkonnte auch keiner an den durch die so enormen Abgabenerworbenen Rechten des freien Verkehrs und des Handel-und Gewerbetreibens participiren, der die auf ihn ent-fallende Steuerquote zu zahlen sich weigerte; derselbe wurdevielmehr mit einer Strafe von 100 Dukaten und sofortigerAusweisung belegt. Befreyt und zu der Zahl von 215 Familiennicht mitgerechnet waren nurohngefehr zehn Familien,und zwar die unVermögenden ältesten, zween schuhl-diener, Vorsinger, schuhlKlöpfer, Schreiber und bothen."Selbst die Vorgänger und der Rabbiner mussten an derKronensteuer und am Tribut participiren. Befreit warendie letzteren und der älteste Vorsteher nur in dem Orte,wo sie wohnten, von allen Einquartirungs- und sonstigendergleichen Lasten, ausschliesslich der Gewinnsteuer d. h.solcher Abgaben, weiche der Hof-Kammer zuflössen. DenVorgängern wurde die strengste Handhabung der Steuer-pflicht bei Vermeidung schwerer Geldstrafen eingeschärft.Auch das eigene Interesse der Judenschaft erforderte einesolche und bedingte die genaueste Gerechtigkeit bei derVertheilung der Steuer. Controlirt wurde dieselbe durchdie gesammte Judenschaft auf den allgemeinen Versammlun-gen, und nur sehr vereinzelt sind die Fälle, in denen eineReclamation erfolgte oder bei der Obrigkeit versucht wurde.Fremde, gar nicht oder anderweitig verglaydete Judendurften je nach den zeitlichen Bestimmungen nur 24 Stundenoder höchstens 3 Tage beherbergt werden, und auch nurdann, wenn sie mit genügenden Geldmitteln versehen waren.Bettler mussten in einem abgesonderten als Asyl eingerich-teten Hause übernachten und bedurften auch hierfüreines vom Obervorgänger ausgestellten Passirscheines. DieObervorgänger hatten auch darüber zu wachen, dass unterkeinem Vorwande ein Versuch zur Steuerdefraudationgemacht wurde. Ein Missbrauch des Geleitsbriefes durchVerleihung oder Verschenkung an andere Personen wurdemit Einziehung desselben, mit Geldstrafen und Ausweisungbestraft.

Dahin zielten auch verschiedene Beschlüsse, welche& uf den allgemeinen Gemeindetagen gefasst wurden. Es