Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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dass kein Knecht ohne Einwilligung seines Brodherrn beieiner andern Familie desselben Ortes eine Stellung an-nehmen dürfe, es sei denn, dass er 6 Monate von dem Orteabwesend gewesen wäre. Die durch die Obervorgängerangeordnete Entfernung eines Knechtes in Kettwig, derdiese Bestimmung übertreten hatte, wurde die seitens des-selben bei der Behörde eingelegte Beschwerde unter Hin-weisung auf die seit erdenklichen Zeiten bei der Juden-schaft bestehende Einrichtung — „pure" gut geheissen.Den religiösen Angelegenheiten, den Einrichtungen derSynagoge und dem Gottesdienste wurde in solchen Ver-sammlungen die grösste Sorgfalt gewidmet, denn — soheisst es in dem Vorwort zu den betreffenden Beschlüssen —„der Anfang aller Weisheit ist die Gottesfurcht." Vor-bereitet und begutachtet und meistens auch beantragtwurden diese Beschlüsse durch den
Vorstand.
Dieser wurde von der General-Versammlung aus derMitte von 15 Männern gewählt, welche vom Vorstand vor-geschlagen wurden. Er wurde zusammengesetzt aus einemOber-Vorgänger, dessen Stellvertreter, 3 Vorgängern und3 Vorstehern oder Beisitzern, im Ganzen 8 Mitgliedern.Der Vorstand bedurfte der Bestätigung durch den Landes-herrn, stand in erster Instanz unter Aufsicht des Rabbiners,in zweiter Instanz unter derjenigen der vom Landesherrnernannten Special-Commissarien resp. des Landesherrnselbst. Die Obliegenheiten und Vollmachten des Vorstandesentsprachen etwa denjenigen des Bürger meist er-Amtes.In seinen Händen ruhte die Bewilligung des Niederlassungs-rechts, die Ausübung der Polizei, die Vertheilung und dieEinziehung der Steuern, das Passwesen, die Begutachtungsämmtlicher die Judenschaft betreffenden Fragen, die Ver-tretung derselben den Behörden gegenüber und die Ueber-Wachung der den Juden gewährleisteten Rechte. Das Amterforderte die grösste Wärme und Begeisterung für diereligiösen Angelegenheiten, eine tiefernste Ueberzeugungs-treue, Umsicht, Freimuth und Entschiedenheit, denn dasAmt eines Ober-Vorgängers und mehr oder minder auchdas eines der anderen Mitglieder des Vorstandes war einsehr mühevolles, zeitraubendes und verantwortungsvolles;trotzdem musste es ganz unentgeltlich ausgeübt werden;nicht einmal Reisekosten und Diäten wurden den Vor-gängern gewährt. Die Behörde hatte darüber keine Vor-schriften gemacht; aber die Gemeindeversammlungen er-klärten in Uebereinstimmung mit dem Vorstande alle diese