Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
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Stands, falls nichts erhebliches dagegen einzuwenden gegenden beKlagten Salomon Leyser executive Verfahren, undvor dessen Zahlung keine Von demselben ausgestellte Schuld-scheine Zur gerichtlicher realisation annehmen sollet." An-dere Abgaben waren von den Einzelnen selbst zu zahlen, wiez. B. Ehlengelder, auswendiger Leibzoll, der nach Ermessender Vorsteher verpachtet werden konnte u. a. m. Fürjedes neugeborne Kind und beim Ableben einer männlichen,später auch einer weiblichen Person war je ein Goldguldenzu entrichten. In einzelnen Orten waren noch besondereGefälle zu zahlen; so war in Kaiserswerth von jedem ge-schlachteten Vieh die Zunge an die „Kellnerey" abzuliefern.Die Juden glaubten in Ansehung ihrer sonstigen Abgabenund auf Grund der ihnen am 19. Juni 1704 ausdrücklichgewährten Befreiung von dieser „wider die Billigkeit auf-erlegten Lieferung der Zungen" diese verweigern zu können,Wurden jedoch „weil auch die Christen dieselben zu liefernhatten", mit ihrem Gesuch abgewiesen. „In sachen Vor-gänger und Vorsteher der Gulich und Bergi Judenschaftwider Kellnerei zu Kayserswehrt die von dortigen JudenWegen geschlachtet werdenden Viehes abgeforderten Zungenbetreffendt werden Klagende Vorgänger und Vorsteher mitihrem Gesuch ab, und die schlachtende Juden zu Kaysers-wehrt zu befolgung der Kameral - Verordnung Vom 29tH'Ml v. J. und demgemäss Vom dortigen Kellner erteiltenDecret angewiesen. Düsseldorf den 24 Julius 1782. Erhr.von Gangreben." Sportelen und Kanzleygebühr betragensich mit der insinuation dieses sieben rthlr.4% st über, sindzahlt." Diese wichtige Frage war im Jahre 1786 noch nichtentschieden. Denn 11 Julius d. J. wurde aus gstem Befehldes Kurfürsten Bericht ein gefordert. „Hochgelehrter,Lieber, Getreuer! Ihr findet Copeilich beigelegt, was UnsVorgänger und Vorsteher gemeiner Judenschaft widereuch wegen hartist eingebundener Kirchmess zungen Lie-ferung untgst. remonstrirt haben, worüber euer untgst.Flicht massiger Bericht unver längst erwartet wird." Nichtbesser erging es mit der von „denen im Städtgen SiegburgDomicilirten Juden prätendirt werdende Freiheit vomgemeynsamen Beytrag, worüber „der Vom abten zu Sieg-burg erstattete Unthste Bericht denen Vorgängern etc.kommunikabel erkannt wird, um das nötige inner 14 tagenzu verhandeln."
Wegen erlittenen grossen Wasserschadens wurde denJuden der am 23. XM5 1784 erbetene Nachlass von denKrongeldern in Höhe von 1000 Rthlr., d. d. Mannheim14. Januar 1785 in „Höchsten gnaden" bewilligt, wofürdie Judenschaft folgendes Dankschreiben an den Kur-