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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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138 Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorfs.

dieselbe mit eich brachte, sich einander wesentlich genäherthatten, so dass z. B. die lutherische der reformirten wegenUmbaues der Kirche der letzteren wiederholt gestattethatte, ihre Gottesdienste in der lutherischen Kirche ab-zuhalten, so gewann diese Annäherung noch festeren Be-stand durch das Bestreben der Preussischen Regierung,eine neue, für beide Confessionen gültige Kirchenverfassungeinzuführen. Schon am 10. und 11. September 1817 wurdein der lutherischen Kirche nach Königlicher Verordnungdie erste vereinigte Kreissynode abgehalten und beschlossdieselbe die Wahl eines gemeinschaftlichen Superinten-denten derselben. Am 31. October und 1. November diesesJahres fand eine gemeinsame Feier des Reformations-Jubelfestes statt. An den Nachmittagen predigte Buddein der lutherischen und Hartmann in der reformirten Kirche,und namentlich die Hartmann'sche Festpredigt ergriff dievereinten Gemeinden so tief, dass es in dem Festberichteheisst:man vernahm, dass dem würdigen Redner vonoben gegeben sei, was er in so viel Glauben und Liebe ge-sprochen, und schied wohl Keiner aus der Kirche, der nichtgefühlt hätte, wie wohl es thue, in heiligen Dingen EinHerz und Eine Seele zu sein." Schon im November diesesJahres beriethen die beiderseitigen Consistorien über dieVereinigung der Gemeinden. Es gingen jedoch wegen allerleiäusserer und innerer Schwierigkeiten noch mehrere Jahremit den Verhandlungen hin und erst am 8. December 1824wurde dieUnions-Urkunde" vollzogen, um mit dem1. Januar 1825 in Kraft zu treten. Die Gemeinde nanntesich fortanvereinigte evangelische Ge-rn e i n d e", Hartmann und Budde waren ihre Pfarrer.(Der inzwischen zum Consistorialrath ernannte PastorHartmann hatte bereits am 17. October 1823 sein öOjährigesDienstjubiläum überaus festlich begangen, Consistorial-rath Pithan im Jahre 1824 sein Amt niedergelegt, um sichganz seinem Amte als Regierungsrath zu widmen.)

Von den mancherlei Veränderungen, welche die Unionmit sich brachte, sei hier nur erwähnt, dass die Haupt-gottesdienste gleichzeitig in beiden Kirchen, die Wochen-und Nachmittags-Gottesdienste jedoch abwechselnd in den-selben stattfanden. 1829 wurde das Natorp-Rinck'scheChoralbuch, 1835 die neue Agende eingeführt; 1836 denhiesigen beiden Militair-Geistlichen gestattet, in der vor-mals reformirten, jetztdie grössere" genannten KircheSonntag-Nachmittags einen Gottesdienst abzuhalten; 1841den Engländern erlaubt, ihre Gottesdienste Sonntags-Morgens in derkleineren Kirche" zu halten. 1849 wurdedie grössere Kirche wegen der stets wachsenden Zahl der