Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorfs.
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fang dieses Jahrhunderts eintraten, damit unter dem Zu-sammensturz des Alten und Ueberlebten ein Neues, Besseressich gestalte.
Mit der Besitzergreifung des Bergischen Landes vonSeiten Preussens (5. April 1815) begann in jeder Beziehungeine neue Zeit auch für die ehemalige Hauptstadt desbergisches Landes. Die preussischen Könige Hessen sichdie Pflege ihrer neuerworbenen Lande in den folgendenJahrzehnten bestens angelegen sein. Unter ihrem Scepternahmen Handel und Industrie am Rheinstrom, namentlichauch im Bergischen, einen ungeahnten Aufschwung. DieBevölkerung des Rheinlandes und auch unserer Stadt warin stetem mächtigem Wachstum begriffen. Das Gymnasiumunserer Stadt, das eine Musteranstalt werden sollte unddazu mit reichen Mitteln ausgestattet wurde, die KöniglicheKunstakademie, welche gewissermassen einen Ersatz fürdie nicht gewährte Universität bilden sollte, und mancheKönigliche Behörden, welche hier ihren Sitz erhielten, ver-liehen unserer Stadt eine immer grösser werdende Bedeutung.Auch der mehr und mehr aufblühende Transithandel, dieniederrheinische Dampf schiff ahrts- Gesellschaft, die Eisen-bahn, welche Düsseldorf und Elberfeld mit einander ver-band, trugen wesentlich zur Hebung der Stadt bei. Fächer-artig breiteten sich ihre Strassen nach allen Seiten hin aus,und im Jahre 1880 zählte sie etwa eine sechsmal so grosseBevölkerung wie bei der preussischen Besitzergreifung,nämlich 95 190 Seelen, darunter 23 630 Evangelische,70 542 Katholiken, 1008 Juden, 278 Dissidenten.
Auch die kirchlichen Verhältnisse des Rheinlandeserfuhren durch die grossen politischen Umwälzungen einevöllige Umgestaltung. Dieselben wurden zur französischenZeit den Präfecten unterstellt, und selbst der wohl-gesinnte General-Gouverneur Justus Grüner arbeiteteauf eine organische Verbindung des Kirchenwesens mitdem Gouvernement hin, zu welchem Ende er im Jahre1814 ein Oberconsistorium zu Düsseldorf ein-setzte. Aber König Friedrich Wilhelm III. war nicht geneigt,die geschichtlich gewordene und seit Jahrhunderten imSegen bestehende Presbyterial- und Synodal-Verfassungaufzuheben. Jenes Oberconsistorium wurde schon imJahre 1816 wieder aufgehoben und nach freilich langjährigenVerhandlungen zwischen den Synoden und den landes-herrlichen Kirchenbehörden unterm 5. März 1835 dieKirchenordnung für die evangelischen Gemeinden derProvinz Westfalen und der Rheinprovinz erlassen, welchezwar den landesherrlichen Behörden die Aufsicht über