126 Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorfs.
getreten und dadurch Misshelligkeiten entstanden seien.Der Fürstliche Rath und Hofprediger M. Georg Heilbrunnerempfiehlt deshalb der Gemeinde, an Beyer's Stelle denMagister Justus Weier aus Mülheim zu berufen. Am 9. Sep-tember 1611 ist Weier bereits evangelisch-lutherischerPrediger zu Düsseldorf, und Wolfgang Wilhelm erlässt anihn ein Reskript wegen der Uebergriffe von reformirterSeite.
Zu Ende des Jahres 1612 wird auch schon der Reparaturder lutherischen Schule und des Schullehrers Kantor Leon-hard Sutorius (Schuster) aus Gunzenhausen, der seit demSeptember 1610 angestellt ist, Erwähnung gethan.
Vor Allem wichtig aber ist die Nachricht aus den Aktender ersten lutherischen Synode von Cleve-Mark, welcheim September 1612 durch den damals noch lutherischenPfalzgrafen Wolfgang Wilhelm nach Dinslaken berufenwurde. Die Akten befinden sich in dem selten gewordenenBuche von Buinink: „Sammlung merkwürdiger Rechts-händel. Heilbronn 1758 I. pag. 193 — 254" und bezeugen,dass auf dieser Synode zwei Hofprediger: der evangelische(lutherische) Pastor Justus Weyer aus Düsseldorf undDr. Johann Hesselbein aus Wesel als landesherrliche Kommis-sare fungirten. Beide eröffneten die Synode mit lateinischenAnsprachen, und wurde die confessionis forma (Form desGlaubensbekenntnisses) von allen anwesenden Pfarrernunterschrieben. Weyer's Unterschrift lautet: M. (agister)Justus Weyer, ecclesiae Dusseldorp., quae est AugustanaeConfessionis, pastor (Magister J. W., Pastor der derAugsburgischen Konfession zugethanen Gemeinde zuDüsseldorf).
Mit dem Jahre 1613 beginnen denn auch schon dieCollecten für den Bau einer lutherischen Kirche. Es werdenzwei Prediger: Magister Theodoricus Stricker undMagister Johann F r i s i u s erwähnt, welche neben JustusWeyer als „Pestilentiarii" (Seelsorger der Pestkranken)wirken. An Stelle des zum Kirchenrath und Hofpredigerernannten J. Weyer (gestorben 1641) wird 1613 der Pro-fessor zu Giessen, Magister Antonius Hagenbusch,zum Stadtprediger berufen. 1614 erwirbt die Gemeindeden Bauplatz zur Kirche. Am 23. November 1641, also gleichnach Weyer's Tode, wurde jedoch der Gemeinde das Rechtdes öffentlichen Gottesdienstes entzogen, und darf wohlangenommen werden, dass sie dasselbe erst im Jahre 1643,gleichzeitig mit der reformirten Gemeinde, welche schonseit 1624 keine öffentlichen Gottesdienste mehr haltendurfte, zurück erhalten hat. In den auf dem Landgerichte