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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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124 Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorfs.

Bevor wir jedoch die Geschichte der reformirten Ge-meinde in dem gegenwärtigen Jahrhundert weiter ver-folgen, müssen wir einen Rückblick auf die Geschichte ihrerSchwester-Gemeinde,der evangelischen KircheAugsburgischer (unveränderter) Confes-e i o n" (oder kurzweglutherische Gemeinde" ge-nannt) werfen.

Leider besitzen wir über die ersten Anfänge dieserGemeinde nur wenige zuverlässige Urkunden, da erst imJahre 1676 ein Consistorium derselben erwählt wurde underst mit dem Jahre 1702 die Protokolle des letzteren beginnen.Dass aber die lutherische Gemeinde ebenso alt ist wie diereformirte, geht schon aus der merkwürdigen Eingabe her-vor, welche im Jahre 1577, als der Stiftsdechant PetrusMontanus hierselbst die fernere Spendung des heil. Abend-mahls unter beiderlei Gestalt in der Stiftskirche verweigerte,die gesammte Bürgerschaft der StadtDüsseldorf, auch Bürgermeister, Schöf-fen und R a t h an den damals zu Grevenbroich ver-sammelten Landtag der Herzogthümer Jülich und Bergrichteten, und in welcher dieselben, unter Berufung aufdie Tradition der alten katholisch-apostolischen Kircheund die auf dem Reichstage zu Augsburg (1530) ange-nommene und zugelassene Confession, um Aufrechthaltungdes mit Consens des Fürsten seit langerZeit wohlhergebrachten Usus" der Stifts-kirche bitten.

Noch deutlicher aber als die Eingabe der Bürgerschaftspricht sich eine Eingabe derAugsburgischen Konfessions-verwandten zu Düsseldorf", welche dem Pfalzgrafen Wolf-gang Wilhelm am 14/21. März 1610 überreicht wurde, überdas Vorhandensein einer lutherischen Gemeinde vor diesemJahre aus. Sie sagen: In folge der in diesen Jülich'schenund Bergischen Landen eingetretenen Administration seidashelle und klare Licht der reinen evangelischen Lehrein dieser Fürstlichen Stadt Düsseldorf wiederum von neuemaufgegangen, erschienen und durch öffentliche Predigtenfruchtbarlich ausgebreitet worden;haben sich zu deroselbenLher (Lehre) von tag zu tag und jhe langer jhe mehr fernerGottförchtige Christen nicht allein Syncere (aufrichtig)und öffentlich bekandt, sondern seien auch durch miltegnad, hülff und beistandt Gottes des heiligen Geistes aufrechter Bann der einmall bekandter göttlicher wahrheitteinmütiglich zu verharren, zu glauben und die biss anherochristlich und voll continuirte publica concionum sacrarumexercitia (öffentliche Ausübung christlicher Versammlungen)