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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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108 Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorfs.

Reformationsordnung zu erlassen und dieselbeim Jahre 1533 in einem noch mehr evangelischen Sinne zuerläutern.

Einen Einblick in diese Kirchenordnung gewährt unseine Schilderung, welche der Professor zu Herborn, Dr.Joh. Melchior, vormals Prediger der hiesigen refor-mirten Gemeinde, in dem dritten Bande seiner theologischenWerke (Herborn, 1696) gibt. Derselbe schreibt:

Es beliebte dem Allweisen Gott etwa 30 oder 40 Jahrevorhin der Landesobrigkeit in's Hertz zu geben, nebstandern Königen, Chur- und Fürsten Sorge zu tragen vordero guten Unterthanen ewiges Wohlergehen. Dann zu-vorderst Herrn Hertzog Johann III. ... hat nicht alleindie in dem christlichen Gottesdienst damals fast überalleingeschlichenen vielfältigen Missbräuche gesehen und daherdie Verbesserung derselben, welche durch eine wunderbareSchickung Gottes beynahe durch ganz Europa auf eineZeit durch unterschiedliche Veranlassung vorgenommen war,nicht verunbilligt, sondern auch durch eine im Jahre 1533den 5. April öfentlich ausgelassene weitläuftige Verordnungdes Gottesdienstes halber in diesen Landen angefangen."

Ich habe, sagt er, des Durchl. Fürsten Kirchenordnunggelesen, welches gottseligen Vermahnungen zu wünschenwäre, dass das Volk lieber einfolgen wollte als etlicher bösenMeynung oder Wahn. Es wird in derselben sonderlich allenPastoren, Predigern und Seelsorgern in allen diesen Fürsten-thümern und Landen befohlen: dass sie die menschlichenGedichte und Einsetzung fahren lassen und dem Volk dasheilige Wort Gottes schlecht rein und unverfälscht predigenund vortragen, massen das Wort Gottes die einzige Lehrezur Seligkeit sey, dessen Auslegung geschehen muss nachandern hellen klaren örtern der Schrift, mit Betrachtungdessen, was vorsteht und nachfolgt, nicht anerkennen, waszu ihrem Gutdünken, Zuneigung und Vornehmen ausgelegtund gezogen werden möchte, sondern was der heiligen Schriftallenthalben gemäss."

Wenn nun auch diese und andere Kirchenordnungenvom Jahre 1532 und 1533 auf halbem Wege stehen blieben,so dass Luther von ihnen sagte:bös teutsch, bösevangelisch," so wurde doch Heresbach durch denBriefwechsel mit Melanchthon mehr und mehr den Lehrender Reformation zugethan, und in der Vorrede zu seinerGeschichte der Münster'schen Wiedertäufer, deren ent-setzliches Gebahren er näher kennen gelernt hatte, als er1534 den Herzog Johann auf seinem Feldzuge gegen die-