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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Geschichte der katholischen Gemeinde Düsseldorfs.

nicht wundern. Die religiöse Trennung war eben noch zufrisch, als dass die Aufgabe, friedlich neben einander zuleben, sofort schon von Allen richtig hätte gelöst werdenkönnen. Den Katholiken als Anhängern der alten, vordemallein berechtigten Kirche kostete dies selbstredend einigeUeberwindung; aber auch die Protestanten erhoben, wenig-stens vom dogmatischen Standpunkte aus, den Anspruchauf Alleinberechtigung; ziemlich schroff geschah dieses vonSeiten der Reformirten, welche sich selbst officiell Christen,die Katholiken aber immer nur Papisten nannten und denkatholischen Cult als Götzendienst, die katholischen Kirchenals Götzentempel bezeichneten. Abgesehen von diesem,auf den religiösen Meinungen beruhenden Ansprüche musstenaber auch die Protestanten im Hinblick auf die geschicht-liche Entwicklung der Religionsverhältnisse im bergischenLande und speciell in Düsseldorf es schmerzlich empfinden,dass sie da, wo sie bis 1614 gehofft hatten, die Alleinherr-schaft zu erlangen, jetzt nur noch eine staatlich in bestimm-ten Grenzen geduldete Religionspartei waren. Hiermithatte es nämlich folgende Bewandtniss. Kurbrandenburgund Pfalz-Neuburg waren in Bezug auf die religiösen An-gelegenheiten der Herzogthümer Jülich-Cleve-Berg durohdie Heirathstraktate gebunden, welche sie zur Zeit mitWilhelm III. abgeschlossen hatten und welche die ganzeGrundlage ihrer Erbberechtigung bildeten. Danach musstensie die römisch-katholische Religion überall in dem Zustandeund in den Rechten belassen, worin sich dieselbe bei ihremRegierungsantritt befunden hatte. In diesem Sinne lauteteauch die Zusicherung, welche bei der Besitzergreifung 1609von beiden Pursten gegeben wurde. Pfalz-Neuburg hielteich nun seit 1614 grundsätzlich an diese Bestimmung undbetrachtete demnach das Jahr 1609 als Normaljahr für dieöffentliche Religionsübung und den kirchlichen Besitz-stand. 1 ) Nun waren aber, wie früher schon gesagt wurde,die Jahre 1609 bis 1614 der Ausbreitung des Protestantismusnoch besonders günstig gewesen. Mithin bedeutete das Pest-halten am Normaljahr 1609 nicht nur eine Verhinderungaller weiteren Fortschritte des Protestantismus, sondernauch ein Zurückdrängen desselben auf manchen Punkten,

*) Später, nach dem westfälischen Frieden, trat das allgemeineNormaljahr 1624 an dessen Stelle, was aber keine thatsächliche Aen-derung mit sich brachte, da man ja eben bis dahin, nämlich bis 1624,die Verhältnisse nach dem Normaljahr 1609 geregelt hatte. Jedochgab Pfalz-Neuburg 1647 den Brandenburgischen Vorstellungensoweit nach, dass es für die Religionsübung, nicht aber für denkirchlichen Besitzstand, das Jahr 1612 als Normaljahr annahm.