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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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74 Geschichte der katholischen Gemeinde. Düsseldorfs.

Im Jahre 1527 gab Johann I. seine Tochter Sibylle demsächsischen Kurprinzen Johann Friedrich zur Ehe. InBegleitung des Letzteren kam der Hofprediger FriedrichMykonius, ein persönlicher Freund Luthers, nach Düssel-dorf. Bei dieser Gelegenheit liess es sich nicht umgehen,dass derselbe einige Male in der Schlosskapelle predigte.Seitdem soll es in Düsseldorf Anhänger der neuen Lehrengegeben haben. 1 ) Herzog Johann I. stand aber grundsätz-lich fest zur Kirche. Beweis dafür ist sein 1525 erlassenesDekret gegen dieIrrungen und Aufruhr stiftenden Lehrenund Schriften Luthers"; desgleichen verbot er 1530 alleReligionsneuerungen und zwang die bereits eingedrungenenPrediger der neuen Lehren, das Land zu verlassen. Im Jahre1534 schloss er einen Vertrag mit dem damals noch kirchlichgesinnten Erzbischof Hermann von Wied, umaus ihrenbeiderseitigen Gebieten diejenigen fernzuhalten, welche diewahre Gegenwart Christi im heiligsten Sakramente oder dieNotwendigkeit der Taufe leugnen, welche die Heiligenlästern oder gegen die katholische Kirche sprechen." An-dererseits theilte Johann I. mit vielen seiner Zeitgenossendie Ueberzeugung, dass eine Reformation auf dem kirch-lichen Gebiete, d. h. die Abstellung der im Laufe der Zeiteingeschlichenen Missbräuche, ein unabweisbares Bedürfnisssei. Indem er nun aber selbst dieses Reformwerk in dieHand nahm, that er einen grundsätzlich zwar nicht zubilligenden Schritt, der jedoch sowohl durch das Beispielanderer Reichsfürsten, als auch durch die aussergewöhn-lichen Zeitverhältnisse erklärt werden kann. In seinensogenannten Kirchenordnungen von 1525 und 1532 ertheiltJohann I. den Pfarrern scharfe Anweisungen in Bezug aufPredigt und Katechese und verbietet zugleich jede Ein-führung neuer Riten und Ceremonien. Letztere Bestimmungmochte wohl in erster Linie gegen die von Aussen kommendenNeuerungen gerichtet sein; sie konnte aber auch der Ent-faltung des religiösen Lebens innerhalb der Kirche hinder-lich werden, insofern sie nämlich gewisse Erscheinungenauf dem Gebiete der Heiligen- und Reliquienverehrung, der

x ) Der damals gerade in Düsseldorf anwesende Minorit Joh. Hellergenannt Korbach, aus Köln hielt am 19. Februar 1527 eine Disputationmit Mykonius. Sofort erschien protestantischer Seits ein Bericht überdieselbe, nach welchem Heller nicht blos sehr ungeschickt sich be-nommen, sondern auch schliesslich die gegnerischen Argumente alsrichtig anerkannt haben sollte. Dagegen erschienBroder JohannHellers von Korbach obseruant vff eyn unwarhafftich smeychbuechlendas yn der letsten Francfucrder messe wydder en ys ussganghen,Collen 1527." Er protestirt dagegen, dass er zu DüsseldorfseinenGlauben gekrencket vnd geleumdt habe" und zeigt an elf Punktendie Unwahrheit der gegnerischen Darstellung.

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