Zur Verfassungsgeschichte der Stadt Düsseldorf.
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Accise, nämlich einer Abgabe von 8 Weisspfennigen vonder Ohm.
Weiterhin nahm die Baupolizei die Thätigkeit desRaths erheblich in Anspruch, besonders seitdem DüsseldorfResidenz geworden war, und das Streben des Landesherrnso sehr auf die Verschönerung der Stadt durch neue undansprechende Bauten gerichtet war, dass sogar hier und dafür die Errichtung eines Neubaues Steuer- und Dienste-freiheit auf einige Jahre durch landesherrliches PrivilegbewilTj'gt wurde.
Es durften die Dächer nicht mehr mit Stroh, sondernnur noch mit Dachziegeln gedeckt werden. Zur Herstellungderselben war ein besonderer städtischer Dachziegelbäckerangestellt, welcher nach seinem Contrakte die ersten dreiJahre jährlichs 125,000 und für jedes folgende Jahr 100 000Pfannen fertigstellen und den Bürgern tausend Stück Pfannenzu 5 1 /. Gulden ablassen musste. Eine Baufluchtlinie wurdefestgesetzt, über die hinaus nicht gebaut werden durfte;die Giebel der Häuser an dem Markte und den benach-barten Strassen mussten aus Stein hergestellt werden; fürdie Ziegelsteine war eine bestimmte Grösse vorgeschrieben;Scheunen, Stallungen, Düngergruben und „heimliche Ge-mächer" durften nicht mehr auf die Strassen oder öffent-lichen Plätze hinaus angelegt werden. Hand in Hand mitdiesen Vorschriften ging die Strassen- und Wegepolizei.Die Pflasterung der Strassen wurde nach einem bestimmtenPlane in die Hand genommen; die Gossen sollten in der Mitteder Strassen angelegt werden, wo dieselben sich aber vonAlters her neben den Häusern befanden, sollten sie über-deckt werden; behufs Ausbesserung der Strassen sollte derRath immer einen gewissen Vorrath von Pflastersteinenund Kies in Bereitschaft halten. Die Reinigung der städtischenStrassen überwachten die vier Stadtdiener; die Aufsichtüber die Wege in der Feldflur lag in den Händen von Feld-schützen; zur Ausbesserung der Wege wurden noch im18. Jahrhundert vielfach die Hand- und Spanndienste derAnwohner aufgeboten. Die gegen Feuersbrunst vom Rathbeschafften Löschgeräthe standen unter der Aufsicht derStadtdiener. Diese Beamten hatten zugleich die Steuernbeizutreiben, die Bekanntmachungen des Raths durchTrommelschlag und Vorlesen auf dem Markte zu verkünden,die Laternen der Stadt in Ordnung zu halten und ähnlicheuntergeordneten Dienste zu vorrichten.
Der Rath beaufsichtigte auch das Schulwesen; dieNachbarmeister mussten ihm zu diesem Zwecke von Zeitzu Zeit ein Verzeichniss derjenigen Kinder aus ihrer Nach-