■■MMM
38
Politische Geschichte Düsseldorfs.
w
nehmen. Das Land aber litt schwer unter der Anwesenheitbeider Heere. Um diesem Zustande ein Ende zu machen,einigten der Kurfürst und der Pfalzgraf sich über einenVertrag, welcher am 11. Mai 1624 zu Düsseldorf von denbeiderseitigen Bevollmächtigten abgeschlossen wurde. Dar-nach sollte der Kurfürst Cleve, Mark und Ravensberg, derPfalzgraf aber Jülich, Berg und Ravenstein vorläufig be-halten. Dieser „Provisional-Tractat" ist die Grundlage derspäteren Theilung geworden.
Die ersehnte Ruhe brachte er zunächst noch nicht.Bereits hatte sich der im Jahre 1618 in Böhmen ausgebrochenedreissig jähr ige Krieg nach Norddeutschland gezogen; derbayrische Feldherr Tilly stand in Westfalen und kam denSpaniern gegen die Holländer zur Hülfe. Wolfgang Wilhelmerklärte sich zwar neutral, vermochte aber die Spanier nichtzum Abzüge zu bewegen; ebenso blieben die Holländer inCleve. Als dann die kaiserlichen Waffen siegreich bis nachHolstein vordrangen, glaubte Kaiser Ferdinand II. auchdie jülich-clevischen Lande gewinnen zu können. Er sprachdas Sequester aus und liess sie durch Tillys Truppen, soweites ging, besetzen. Dagegen schloss Wolfgang Wilhelmmit Brandenburg 1629 und 1630 neue Theilungsverträge,welche den von 1624 näher ausführten. Das Vorrückendes Schwedenkönigs Gustav Adolf nöthigte Tüly zumAbzüge; auch die Spanier verliessen allmählich das rechteRheinufer.
An dem dreissigj ährigen Kriege hat Wolf gang Wilhelmkeinen thätigen Antheil genommen. Er blieb neutral undsuchte bei allen kriegführenden Mächten die Anerkennungseiner Neutralität durchzusetzen. Damit konnte er jedochnicht verhindern, dass seine Länder abwechselnd von schwe-dischen, kaiserlichen und französischen Truppen durchzogenwurden und dabei schwer litten. Als er selbst, um einemsolchen Einfall der Schweden zu begegnen, im Jahre 1634Soldaten warb, wollten seine Landstände die dazu nöthigenSteuern nicht bewilligen und verklagten ihn beim Kaiser.Dieser nahm die Klage an und befahl dem Pfalzgrafen, dieneu errichteten Regimenter aufzulösen oder in das kaiser-liche Heer einzustellen; nur 800 Mann zu Fuss und 100 zuPferde sollte er für sich behalten. Als Wolfgang Wilhelmdarauf nicht einging, erliess der Kaiser 1638 ein Mandat,welches den Ständen Recht gab. Der Pfalzgraf berief da-gegen 1639 Vertreter der Landgemeinden (denn die Bauernhatten auf dem Landtage keine eigene Vertretung) nachDüsseldorf und setzte es durch, dass diese ihm die verlangtenSteuern bewilligten. Aber Ritterschaft und Städte erklärten