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Aelteste Geschichte Düsseldorfs.
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Germania schrieb, noch nicht stattgefunden hatte, da hiernoch der Rhein die gallisch-germanische Grenze bildet. 1 )Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass bald darnach, undzwar durch den Kaiser Trajan (98—117 n. Chr.) beiseiner Anwesenheit am Niederrhein die Kolonisation undpolitische Organisation des früher leeren Uferstrichesbewirkt worden ist. Dagegen besitzen wir sichere Nach-richt über das Aufhören der römischen Oberhoheit inunserem Landstrich, indem die angeführte Urkunde besagt,dass unter dem Kaiser Gallienus (259—268 n. Chr.)die Barbaren die römischen Gaue auf der rechten Rhein-seite in Besitz genommen haben. Anderthalb Jahrhundertestand demnach das rechtsrheinische Uferland unter römi-scher Oberhoheit, im Norden geschützt durch das Kastellauf dem Eltenberge, im Süden durch das Kastell beiNiederbiber, im Osten durch die Landwehren und imWesten begränzt durch den Rhein mit seinen zahlreichenBefestigungen, deren Besatzungen stets bereit waren, feind-lichen Einfällen in kürzester Frist auf den zahlreichennach der rechten Rheinseite führenden Strassen zu be-gegnen. Als aber nach einer langen Friedenszeit derrömisch-germanische Uferstrich, der bis dahin zugleicheine starke Schutzwehr für das linksrheinische Römerlandgebildet, von den Franken in Besitz genommen war, wurdeder Rhein wiederum die Grenze des unteren Germanien's,in welches nunmehr immer häufigere Einfälle stattfanden,wodurch die römischen Heere noch oftmals auf deutschenBoden geführt wurden. 2 ) Noch im J. 388 n. Chr. warendie Franken plündernd und verwüstend in Gallien ein-gedrungen, wurden aber bei ihrem Rückzuge nach dem
x ) Nach der „Germania" schrieb Tacitus die „Geschichtsbücher",die von dem Regierungsantritt Galba's bis zu Domitian's Todereichen, und er sagt in der Einleitung: „Wofern ich das Leben friste,habe ich die Herrschaft des göttlichen Nerva und die RegierungTrojan's, als reichhaltigem und sichreren Stoff, für mein Greisen-alter aufgespart". Aber wir besitzen von den Geschichtsbüchernnur die vier ersten und einen Theil des fünften Buches; die Regie-rungszeiten des Domitian, Nerva und Trajan fehlen gänzlich.
2 ) Bemerkenswerth ist eine hierauf bezügliche Stelle in „In-certi Panegyr. Constantino dict." (Panegyrici latini rec. Baeh-r e n s , Lipsiae 1874, p. 164), worin es heisst: „Quid loquar rursusintimas Franciae nationes jam non ab his locisquae olim Romani invaserant, sed a propriisex origine sui sedibus atque ab ultimis barbariae litoribusavulsas, ut in desertis Galliae regionibus collocatae et pacem Romaniimperii cultu juvarent et arma dilectu ?", worin wir einen neuen Belegfür das ehemalige Vorhandensein des rechtsrheinischen Römer-landes am Niederrhein finden, indem unter demjenigen Theile desPrankenlandes (Franciae), welchen ehedem die Römer in Besitz ge-nommen hatten, nur unser rechtsrheinisches Uferland am Niederrheinverstanden werden kann.