4§4
Allgemeines.
lose, nur typographisch hergestellte Kxlibris, /.. 15. beiBüchererbschaften, zu verwenden.
Ucinerkensw im "te Ulättcr finden sich in dieser Periodenicht; die Mehrzahl enthält nur die Inschrift, manchmalfindet sich um diese ein Rändchen aus geraden oder ge-wundenen Linien, sowie besten Falls eine Kartuscheoder lorbeerähnliche Einfassungen und Kränze.
Kxlibris f'ricdrich Wolf, München. Von ihm selbst (1862).