Inschriften auf Exlibris. 45
Sibi et suis (Schurer 15..).Amico amicus (Prew 16..).Gleimii et amicorum (17 . • )•Musis et amicis (Baur 17..).Amicis et mihi (D'Oench 18. .).
Bil)liothecae amicorum.Nostrum et amicorum.
Non mihi, sed aliis (Savigny 17 . . ).
Amicorum, haud omnium.Nunquam amicorum.Ex hereditate, ex dono.
C. Ferner enthalten manche Exlibris Vorschriftenwegen der Rückgabe des Buches, z. B.:
Deutsch:Man bittet um baldige Rückgabe dieses Buches (Kissel 18S6).Man bittet um gütige Schonung der entliehenen Bücher, sowie um
deren baldige Zurückgabe (Adamy 1891).Wer binnen . . . das Buch nicht zurückbringt, bezahlt für jeden
ferneren Tag . . . Pfennige (Bibliothek des Vereins vom heiligen
Karl Boromneus 18..).Bücher schonen, baldigst zurückgeben! (v. Garczynski 1893).Ersuche um baldige Zurückgabe (Geissler c. 1860).um bestmöglichste Conservirung der Bücher wird freundlichst
gebeten (L. Vaterloss c. 1840).
Gieb stets zurück zur rechten Frist
Mein Buch, das nicht das Deine ist (A. /-schuppe 1895).
Halt! Mein Buch! (R. Benkard 1895).
Lies und gieb zurück (Uannchen Kühm, 1900).
Entleiher von Büchern aus dieser Sammlung werden ersucht,jene Bücher sorgsam in Acht zu nehmen und sie binnen 14Tagen wieder zurück zu liefern (A. Hertwig c. 1860).
Niemand darf mich einverleiben,
Ich muss beim Zum Felde bleiben (Zum Felde 1897).
Liebes Büchlein lass dir sagen,Wenn Dich Jemand weg will tragen,