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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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Holland giebt .

Akten. Zweites Kapitel. No. 47.. 46 000 Rthlr.

40 000 Rthlr.nämlich: 1. zur Infanterie 27 135Rthlr.

2. zumGen.-Stab 8 000

3. zur Artillerie 3 000

4. Ad Cassam . 7 865

46 000 Rthlr.

C. Vorschlag was über die gegenwärtige Contribu-tion in allen Landen zu Unterhaltung der Armeeauszuschreiben.

Vermöge des General-Estats mangeln zu denen monatlich er-forderten Ausgaben ohngefähr 12000 Rthlr.

NB. In dem von Berlin überschickten Vorschlag werden noch34000 Rthlr. begehrt.

Hierzu gibt ohngefähr

Pommern ....Mark BrandenburgHalberstadt . . .Minden ....Ravensberg . . .Cleve und Mark

1200

Thlr.

6000

»

900

n

720

j)

480

r>

2 700

»

12 000

Thlr.

Oder wenn zum Überschuß Cleve und Mark wegen der starkenEinquartierung und vielen Servicen nicht mit contribuiren sollte,würde es auf die übrigen Lande kommen:

Pommern . . .Mark BrandenburgHalberstadt. . .Minden ....Ravensberg . . .

Die Cassenbestände laut Gen.-Etat:

KurbrandenburgPommern . . .

625 Thlr.4101044 Thlr.

1550 Thlr.

7 740

1160

930

620

12 000 Thlr.