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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
481
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Akten, /weites Kapitel. No. 41. 481

Im Monath Januario cessiren die 500 Thlr., so Se. Churfl. Durch],bekommen, dajegen aber muß dem Gen.-L. Kannenberg mehr ge-zahlet werden, was er bisher aus der Grafschaft Ravensperg be-kommen, die übrigen Posten bleiben, wie sie im Decembr. assig-niret sein.

Im Monath Februario bleibet es, wie es im Januario verordnetist, außer daß 80 Thlr. vor den Feld-Zeugmeister Dörflingerund Ober-Com. Waldower nach Ravensperg verwiesen sein und daßdem Gen.-Lieutn. Kannenbergern noch 250 Thlr. müssen gezahletwerden, so er bishero aus der Stadt Hervordt bekommen, weilderselbe in diesem Monat den Dragonern angewiesen sein, und be-kompt also der Gen.-L. Kannenberg in diesem Monath seine ganzeBezahlung aus dem Fürstentumb Minden.

Hiernach soll in den Monaten Decembr., Jan. und Februariodie Mindische Regierung die Auszahlung uf die, so es begehreuwerden oder wer deshalb mit gnugsamer Vollmacht abgeschicketwird, thun. Jegen den Monath Martium soll neue Assignationerfolgen. Der eigentliche Calculus ist aus Einliegendem mitmehrem zu ersehen und ist hiernach den Cassirern in der Churfl.Canzlei, wie ungleichen wegen des Monaths Febr. Dorfflingen undWaldoweu Assignation ertheilet.

Ufsatz welchergestalt die Assignationes vor Se. Churtl. Durchl.dem Gen.-Stabe, Artollerie und was jedem Regiment nach Cleve,Minden, Mark und Ravensperg, vom December abgewichenen Jahresanzufangen, können ausgefertiget werden.

Minden ist angeschlagen (1000 Thlr. wegen des Korns mit ge-rechnet) uff 7104 Thlr.

Davon sollen haben

4500 Thlr. ohngefähr der Gen.-Lieutn. Kannenberg uf sich unddie Guarnisoun daselbst, kommt nach seinem Calculo4570 Thl. 9 Gr.,60 Legationgelder,900 Se. Exe. H. Gen.-Feldmarschalk,239 Ihr. Fürstl. Gnad. von Anhalt, als Gen. von der Cavallerie,215 H. Gen.-Lieutn. Graf von Dona,200 B General-Commissariat,170 H. Gen.-Major Goltze,180 H. Gen.-Major Ffuehl,180 , H. Gen.-Major Fürst von Weimar,<3G44 Thlr. (Transport).

Urk. u. Aktenst. z. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wüh. I, 2. 31