478 Akten. Zweites Kapitel. No. 40.
Land Preußen mit einigen Regimentern zu Pferde und Fuß, umb
solches gegen alle Hostilitäten zu versiehern, besetzet bleiben muß,auch zu dem Ende Dero Generalität, umb darin gute Verfügung
und Anstalt zu machen, gnädigst hinterlassen; als ist zu DeroMilitie Verpflegung die ordonnance verbessert und selbe monatlichauf den General-Stab sowohl als auf nachgesetzte Regimenter ein-gerichtet worden, wie folget.
General-Stab
Se. Fürst!. Gnd. Herzog Radzivil, ohne die zu dero
Stabe gehörige Personen......... 733 Rthlr.
General-Commissarius ........... 336 „
General-Major .............. 330 „
Ober-Commissarius ............. 112 „
General-Quartier-Meister.......... 84 „
General-Adjutant............. 84 „
Commissariats-Verwalter.......... 90 „
General-Proviant-Meister, respiriret zugleich das
Commissariat............. 80 „
Kriegs-Secretarius............ . 25 „
2 Auditeurs, so zugleich auch das Commissariat in
den Ämbtern haben........... 60 „
Medicus bei den Guarnisonen Königsberg, Wehlau
und Labiau.............. 25 „
Cassirer................ 28 „
Commissariats-Buchhalter.......... 25 „
Ein Amanuensis............. 10 „
Sr. Fürstl. Gnd. Canzlei.......... 66
Feldprediger............... 28 „
Medicus ................ 25 „
Gener.-Kriegs-Commiss.-Canzlei ........ 39 „
Stabs-Fourier.............. 33 „
Wagenmeister.............. 33 „
2 Trompeter .............. 26 „
Pauker ................ 13 „
Königsbelgischer Proviant-Meister....... 33 „
Königsbergischer Proviant-Schreiber...... 22 „
Proviant-Schreiber zu Braunsperg....... 22 „
Proviant-Schreiber zu Wehlau........ 22 „
Proviant-Schreiber zu Labiau........ 22 „
Profoss ................ 13
Scharfrichter.............. 14
2439 Rthlr.