Akten. Erstes Kapitel. No. 85. 465
1. wird zu wissen verlanget, woraus der Artieul: Sollen habenan Brot, specificiret werde.
2. Sechs Pfund ad 1 permisse Schilling, so dem Stab undOber - Primeplanen angesetzet wird, ist fast ein excessiver Preis,indem die meiste Zeit der Campagne über ein Coinmissbrot vonMarquetentern, Gemeinen und Bauern vor 3 ä 4 Stüver hatkönnen gekauft werden, außerhalb wann in denen Märchen dieZuführe nicht hat folgen können, da es dann nach Advenantmehr oder minder bezahlet worden, gewiß ist es, daß mancherOffizier vor das Geld gut pain de France hätte essen können.
3. Muß der Stab nicht durchgeheDds gleiche taxiret werden,und ist darin eben so wohl wie bei denen Ober- und Unter-Prime-planen ein Unterscheid zu machen, dann Auditeur, Feld-Prediger,Pauker, Adjutant, Wagenmeister, Profos etc. können von ihremwenigen Gehalt keinen permiss Schilling vor 0 Pfund Commiss-Brot bezahlen, also bittet man, diesen Punct zu redressiren unddie Taxen auf den Fuß der Gemeinen und Unter-Primeplanen zumachen.
4. Wäre die Frage, ob mit Recht und Fug pro Septembr., dawir vor Huy gestanden, denen Regimentern und inspecie denenGemeinen das Brot könne angerechnet werden, welches sie mitschweren Travaillen, continuirlichen Ritten und Machung derFachinen im Schweiß ihres Angesichts haben verdienen müssen.
5. Man hätte gewünschet, daß dieser Abzug in Zeiten undvon Monat zu Monat wäre gemacht worden, so würde es nichtallein desto weniger empfindlich gewesen sein, sondern man hätteauch desto eher Richtigkeit haben können, da seit der Zeit einigeverstorben, andere quittiret, an deren Tractament, das sie genossen,man keine Regress jetzo haben kann. Fragt sich also, woher dieseDefecten zu suppliren und wer von dem seinigen es missen soll.Ist es also der Billigkeit gemäß, daß der Calculus, den man hier-von ziehen kann, von einem hochlöblichen General-Kriegs-Commissa-riat angenommen und von angegebener Summa nach Proportiondefalciret werde.
(i. Wann nun das Regiment allein der Bezahlung des Brotssich schwerlich wird entbrechen können, so muß es sich auch ge-fallen lassen, daß es ihm so wie anderen ergehet. Nur macht essich die zuversichtliche Hoffnung, daß auch ihm widerfahre, daßman von ihm haben will, daß es thun soll, nämlich daß jedwederseine Schulden bezahle, und weil es noch eine ziemliche Postliquidiren kann, so das Feld-Proviant-Amt an Fourge schuldig
Urk. u. Aktonst. z. Oosoh. d. Kurf. Friodr. Willi. 1, 2. 30