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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Akten. Erstes Kapitel. No. 28. 443

alles und jedes fleißig zu notieren und davon dem General-Commis-sariat jedesmal exakte Nachricht einzuschicken.

6. Was die extraordinaire Ausgahen betrifft, so muß er das-jenige, was der General-Lieutenant guth finden wird, zahlen undsich allemal schriftliche Ordre und Assignation geben lassen, auchvon demjenigen, welcher Geld bekombt, sich allemal quittirenlassen und die Rechnunge, was monatlich ausgegeben, dem General-Commissariat einschicken, und hat er zu Anfange zweitausendRthlr. bar zu empfangen, wie dann, wann ein Mehreres von nöthen,solches in Wien bezahlet werden soll.

Wornach Eingangs gedachter Kriegs-Commissarius sich also inallem geborsambst zu achten und dieser Instruction in allenPunkten gebührend nachzuleben hat 1 .

28.Instruktion in niilitaribus für den Kurprinzen. Potsdam,17. [27.] Juni 1686. Geh. St. A. Rep. 21, No. 136 x. Konz. gez.J. E. v. Grumbkow.

| Verweisung des Kurprinzen an den zurückbleibenden Derfflinger,mit dem er nötigenfalls Kriegsrat halten soll. Benennung der mit denverschiedenen Zweigen des Kontributions- und Militänvesens betrautenBeamten. |

Nachdem Se. Churf. Durch], zu Brandenburg, Unser gnädigsterHerr, bei dero bevorstehenden Aufbruche und Abreise ausdiesen ihren Churlanden derselben Regierung und Administra-tion Dero freundl. lieben Sohnes, des Churprinzen F. Durch],vermöge der Ihr desfalls hintcrlassenen Instruction aufgetragen,darneben auch insbesondere gut gefunden, jetzt hochgedachterIhrer F. Durchl. die Direction und Aufsicht in militaribus undKriegs-Coinmando-Sachen ebenfalls zu committiren, als habenSe. Churfürstl. Durchl. der Notturft erachtet, Ihre F. Durchl. auchdeshalb mit einer Instruction zu versehen, gestalt sie dann zuderselben das freund-väterliche Vertrauen haben, Ihre F. Durchl.werden Zeit Dero Abwesenheit die fleißige und sorgfältige Be-obachtung dero Garnisonen, Festungen und aller zum Miliz-Etatgehörigen Sachen Ihro bestes Fleißes empfohlen sein lassen undsorgfältig dahin sehen, damit alles in guter Ordnunge und Richtig-keit gehalten und sonsten alles dasjenige, was zu Sicherheit desLandes und Abwendunge aller Gefahr gereichen kann, gebührendbeobachtet, hingegen aber alle Unordnung, Confusion, Schade und

1 Copieen dieser Instruktion für den Oberkommissar Consbruch und fürden Generallieutenant Schöning werden angeordnet und ausgeführt.