Akten. Erstes Kapitel. No. 24. 425
sonsten alles dasjenige thun, und sich dergestalt verhalten undcomportiren, wie es einem treuen und fleißigen Oher-Commissariound Diener gebühret, seine geleisteten unterthänigsten Pflichtenes erfordern, und unser gnädigstes Vertrauen desfalls zu dem-selben gerichtet ist: Allermaßen wir ihn bei solcher Bedienungund Verrichtungen, jedesmal mainteniren und schützen, auchseiner ungehört keine Ungnade auf ihn werfen, sondern, wannbei uns er diffamiret werden sollte, ihn vorhero mit seiner Noth-turft gnädigst hören, ihn auch zur Ergützlichkeit jährlich mitfünfhundert Rthlr. Tractament versehen lassen wollen.
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Instruktion für den Obristcn und Gouverneur zu Peitz, v. Barfus,zu der nach dem Herzogtum Preußen ihm wieder aufgetragenen Reise.Potsdam, l./ll. Juni 1683. Arch. d. Gr. Gen.-Stabs XVIII, 13.Konz. gez. J. E. v. Grumbkow.
[B. soll auf dem preußischen Landtag Erhöhung des bewilligtenRüstungsquantums auf 80 000 Tbl. erwirken. Die Separation der Städteund Ämter von der Ritterschaft soll bleiben, und die von der Ritter-schaft urgirte Untersuchung des städtischen Quantums vermieden werden.Die Bewilligung soll auf ein ganzes Jahr geschehen. Die Stände sollender kurfürstl. Huld und Begünstigung versichert werden. Im Eall derAblehnung der kurfürstl. Forderungen aber soll B. dem Adel mitWiedereinführung der Einquartierung drohen. Untersuchung der Hufen-zahl, Verminderung der Assessoren beim Landkasten, Begulierung derKontribution von den wüsten Hufen soll in die Wege geleitet werden.Bei seiner Abreise soll B. generelle Anordnungen treffen. Neben-instruktion: Er soll sich um Erlangung einer Anleihe für den Kurf.bemühen.]
Nachdem Seine Churfürstliche Durchläuchtigkeit zu Branden-burg, unser gnädigster Herr, nötig erachtet, daß, da nunmehroder Landtag in Preußen seinen Anfang wieder genommen hat,Dero Obrister und Gouverneur zu Peitz, der von Barfus, sichwieder dahin verfüge und seine Reise solchergestalt beschleunige,damit er für den Schluß jetztbesagten Landtages allda sein möge(gestalt Sic dann zu demselben das gnädigste Vertrauen haben,er werde seiner bekannten Dexterität uach sich angelegen seinlassen, damit die Willigung der Churfürstlichen gnädigsten Inten-tion gemäß eingerichtet werde), als haben Sie denselben zu solchemBehufe mit nachfolgender Instruction gnädigst versehen wollen:
1. Anfänglich haben höchstgedachte Se. Churf. Durch]. DeroPreußische Regierung gnädigst rescribiren lassen, denen Ständen