410 Akton. Erstes Kapitel. No. 16 b.
Begebenheiten Ew. Churf. Durchl. meine unterthänigste Devotionwürklieh zu erweisen, also werde auch an meiner Treu und Fleiß,ob Gott will, nichts ermangeln lassen und bin wegen der Ver-richtungen ganz indifferent und willig, dasjenige zu übernehmen,was Ew. Churf. Durchl. am nötigsten und diensamsten findenwerden; welches anitzo wohl die Militär-Affairen, soweit sie indas Commissariat laufen, sein möchten. Hierbei hätte nun wohlunterthänigst, jedoch unmaßgeblich, zu erinnern,
1. daß darüber eine ausführliche und, so viel müglich,sufficiente Instruction ausfertiget und vorhero communiciret werdenmöchte.
2. Das Trädicat des General-Commissarii ist zwar an sich eingutes und raisonnables Werk, es ist aber durch den leidigen Miß-brauch in so schlechten Zustand geraten, daß sich dessen fastein jeder scheuet, wie ich dann selbst bei meiner vorigen Be-dienung mich selbigen anzunehmen sehr geweigert und mich liebermit dem Namen eines Geheimbten Kriegesraths contentiret; wolltealso unmaßgeblich darfür halten, daß es anfänglich auch dabei zulassen; sollte man sehen, daß es nötig und unter diesem Prädicatnicht gehen wollte, würde die Veränderung des Namens nachSr. Churf. Durchl. gnädigstem Belieben endlich allezeit erfolgenkönnen.
3. Zumalen verhoffentlich die Würkliche Geheimbte Rath-Stelleder Sache ohne das den besten Nachtruck würde geben müssen.
4. Weilen meine Intention und beständiger Fürsatz jederzeitgewesen und noch ist, meiner gnädigsten Herrschaft entweder treuund ehrlich oder nicht zu dienen, so erinnere aus untertänigstertreuer Devotion, daß die Sachen, so mir gnädigst anvertrauetwerden sollen, in solche mügliche Ordnung möchten gebrachtwerden, daß man darin fortkommen könne; wie es dann an meinenuntertänigsten Memorialien und unmaßgeblichen Vorschlägen nichtermangeln wird; welche aber allerdinges und insonderheit auf dieConservation der Miliz und deren Unterhalt gerichtet sein werden.
5. Werden und wollen Se. Churf. Durchl. gnädigst geruhen,solche Subjecta zu adjungiren und anzuweisen, die dem werden ge-wachsen sein und eine gleichmäßige Intention zu einer beständigenund richtigen Ordnung führen, auch gnädigst resolviren, ob undwas mir für Leute guet getan werden sollen.
ü. Ich meines Theils prätendire von Sr. Churf. D. nichts als1. dero gnädigstes Vertrauen zu meiner wenigen Person und, wannetwa bei derselben angegossen werden sollte, gnädigste Vernehmung