Druckschrift 
2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
375
Einzelbild herunterladen
 

Akten. Erstes Kapitel. No. 'S. 375

gegenwärtiger Zeit in Unser Chur Brand, hat, indem die Kaiseil.Armee fast alle derselbten Craise und Orter mit Volk beleget oderdoch in schwere Contribution gezogen und uns alleine unsereVestungen Spandow, Cüstrin, Peiz und Driesen und die StadtLandsberg an der Warthe zusambt dem Zaugischen Kreise vonKaiserl. Volk befreiet und zu Unterhalt der 6 Compagnien, welcheWir in Dienst haben, verbleiben lassen.

Ihr habt auch woll zu ermessen, dass bei solcher Beschaffenheitnicht allein wegen Vorpflegung und Unterhalts jeztgemelter Unsrer6 Compagnien, sondern zuvorderst wegen der Contributionen fürdie Kaiserl. Soldatesca, so auch der fast tiiglich durch das Landgehenden Märchen und der beiderseits dabei vorlaufender Desordernund Mißhelligkeiten titglich allerhand vorfällt, darauf die Leutmit Beschede zu versehen und Verordnung zu machen nötig.

Nun haben Wir zwar, seit des Wir durch Gottes Beistandaus dem Herzogthumb Preußen dieser Orter wieder angekommen,solche Sachen zu gutem Theil Selbsten gehöret und darin Resolutiongegeben, zum Theil auch dieselbte an Unsere geheimbte Räteremittiret und diejenige, welche sich angemeldet, an sie zum Be-scheid verwiesen: Wir befinden aber, dass es dennoch sich der-gestalt nicht länger thun lassen, sondern vonneten sein will,gewisse Leute zu deputiren, welche sich dergleichen Sachen an-nehmen und die Notturft darinnen verfügen, sintemal es UnsSelbsten zu viel fallen will, Wir auch nicht eben stetig allhie inUnserm Hoflager werden sein und als den Sachen, so zum ofternuf der Eil beruhen, selbst ihre Maaß geben können. Bei Unsermgeheimbten Rat finden Wir auch der Geschäfte so viel und derdarzu bestellten Personen so wenig, dass sie dieser Sachen zurGnüge nicht abwarten können. Dahero auch albereits zu mehr-malen geschehen, dass die Leute wol länger, als Wirs gern gesehenhätten, ufgehalten werden müssen, sie auch woll zu Zeiten nichtgewusst, an wen sie sich zu addressiren und wo sie ihre Sachen2u übergeben.

Dieweil Wir nun aber die eurige Personen zu diesem Werkgnugsam capabel erachten und daneben davor halten, dass bei dem-jenigen, so ihr auf Unserm Cammer[ge]richt und respective Con-sistorio zu verrichten, euch noch wol so viel Zeit, bevorab aufdenen Tagen, auf welchen zu früher oder Mittags Zeit keineAudienzien angesezet, überschießen wird, in der ihr euch auchhiezu zu ermüßigen, so haben Wir euch, als unsern ohne das be-stalten und verpflichteten Räten, die auch allerseits in diesem