Die Entwicklung des Gcneraletats. 249
wurden, aber in Wahrheit der soldatischen Willkür noch Tor undTür offen ließen. Doch genügten auch die dadurch den Unter-tanen des Kurfürsten aufgelegten Opfer bei weitein nicht, um eineTruppenmacht zu unterhalten, die innerhalb drei Jahren auf dasmehr als zehnfache ihres Bestandes von 1654 anschwoll, und daBrandenburg in diesen Jahren, mit Ausnahme einiger halb frei-willigen Beiträge der Hansestädte, keine Subsidien erhielt, so mußtedie Balance des Etats dadurch hergestellt werden, daß man denKrieg sich durch den Krieg ernähren ließ und in den Ländern derFeinde oder Verbündeten die nötigen Kontributionen erhob. Auchdieses Mittel blieb für den Kriegsetat bis zum Ende des Jahr-hunderts im Schwange, und wir werden sehen, daß zwischen Maasund Weichsel, Main und Eider alle Länder ihr mehr oder mindergroßes Scherflein zur Erhaltung des brandenburgischen Heeres bei-steuern mußten.
Die summarische und durch die Kriegsunruhen und den Mangelan jeder Grundlage vielfach noch zufällige Form des GeneraletatsPlatens fand an einem Punkte eine genauere Ergänzung in denVerpflegungsetats und besonders den Assignationsbüchernder Kurmark, die im Laufe unseres Zeitraums ein wesentlicherBestandteil des Generaletats der Militärverwaltung blieben. Siestellten den bis ins kleinste spezifizierten Etat der Kurmark dar,wurden aber niemals als solcher bezeichnet, sondern, da die kur-märkische Verwaltung mit der Zeutralverwaltung des General-kommissariats identisch war, als kurmärkische „Tabellen" oder„Verzeichnisse" in dem Generaletat aufgeführt. Sie durchbrachenin dieser Form lange das eigentliche Gefüge des Generaletats,aber diese Eigentümlichkeit lag in der Wichtigkeit des Stamm-landes begründet und zeigt dem Geschichtsforscher auch an diesemPunkte die Kurmark als das Rückgrat des werdenden Staates undden Ausgangspunkt für alle künftigen Verwaltungsformen.
Schon die alte Kriegskanzlei hatte Assignationsbücher ange-legt 1 , deren Schema nach ihrer Auflösung durch die MärkischeLizent- und Metzkasse weitergepflegt wurde und in den fünfziger
1 Es sind nur einige spärliche Überreste davon erhalten; s. die Überschriftenin R. 21, 34b: „Assignationes und Eintheilungen aller (Jontributionen in genere";desgleichen in specie für die Werbe-, Artillerie-, Gedoppelte Metz-, Kleydungs-,Baw- und llofstaatsgelder.