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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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240 L Kap., 3. Abschn. Die Kompetenzen des Genpralkommissariats.

Kommissariats- und Kammerverwaltung hatte, zu eiuem besonderenMinisterium für Handel und Industrie auszugestalten, aber wohlgerade weil es zwischen den beiden großen Verwaltungsbehördenstand, die eben erst selbst mit aller Kraft ihre Kompetenzgebieteerweiterten, konnte es keine weitere Ausgestaltung finden undging bald wieder ein 1 . Dem Generalkommissariat blieb in derHauptsache auch im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts dieSorge für den Handel und die aufblühende Industrie des Staateszugeteilt, und seine Tätigkeit auf diesem Felde erschien schon denmerkantilistischen Zeitgenossen des höchsten Lobes würdig.Ausobenangeführten Umständen liegt klar zu Tage", schreibt Gund-ling am Anfang des 18. Jahrhunderts,daß das Königlich preußischeGeneral-Kommissariat das wahre Kleinod des Staates sei, maaßenvon desselben Administration alle Commercien, Gewerbe und Nah-rungen, folglich auch des Landes Flor, Aufnahme und Macht inKrieges- und Friedenszeiten hauptsächlich dependiret... Denn dadie Kurmark Brandenburg und zugehörige Länder von Natur uochzur Zeit mit keinen austräglichen Bergwerken versehen, also kommtalles und jedes auf das Commercium als auf das einige Mittel an,wodurch das baare Geld in das Land muß gezogen werden."

1 Kachel, a. a. 0. 777779. NaudcS, Getreidehandelspolitik II, 78.O. Meinardus, Beitr. zur Gesch. der Handelspolitik des Qf. Kurfürsten. Hist.Zeitschr. LXVI (1891), 444ff.