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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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224 L Kap., 8. Abschn. Die Kompetenzen des Generalkommissariats.

stände hervorgegangenen Beamten der Heeresverwaltung und be-sonders gegen alles, was den Namen von Kommissaren trug, be-seelte, der diesen vorwarf, daß sie sich au dem bereicherten, wassie den Soldaten nähmen, während die Kommissare diesen Vor-wurf mit dem Hinweis auf die falschen Werbungen, falschen Rollender Offiziere und Bedrückungen des Landes durch die Truppenabwiesen l , dieser Haß sprach auch aus jenen Worten Derfflingers,und vielleicht waren die aus solchen Gegensätzen entstehendenStreitigkeiten für den Kurfürsten ein Grund, in Grumbkow einenMilitär an die Spitze der Kommissariatsverwaltung zu setzen 2 .

Eine Änderung des Verhältnisses zum Armeekommando wurdedadurch freilich nicht im Sinne des Militarismus bewirkt; in dervon Derfflinger selbst noch während des Krieges entworfenen Be-stallung Grumbkows wird diesem ein gemeinsames Beraten uudHandeln mit Derfflinger zur Pflicht gemacht und daher war derGeneralfeldmarschall auch von allen Expeditionen der Kriegskauzleizu benachrichtigen 3 . Aber Grumbkow benutzte das nun folgendefriedliche Jahrzehnt so kräftig zum Ausbau des Generalkonunis-sariats, daß es neben und über der gleichzeitig organisiertenKammerverwaltung uud innerhalb des Geheimen Rates die aus-schlaggebende Behörde in der inneren und vielfach auch in deräußeren Politik des Staates wurde. Derfflinger die StellungSchombergs als Geneial-en-chef aller kurfürstlichen Armeen warvon 168788 zu kurz, um eine Wirkung zu hinterlassen lebteim Frieden auf seinen Gütern, uud in der Abwesenheit des Kur-fürsten und Generalkommissars von Berlin hatte er jetzt und zwarimmer noch ausschließlich für Kurmark, Halberstadt und Pommernausdrücklich nur die Aufsicht uud Leitungder pure militärischen

1 Der Verfasser der SchriftLa Conduite du Mars necessaire ä tous ceuxqui fönt la profession des armes" (168")), bezeichnet die Kommissare als Spitzbuhen, die hohen Schutzes genießen, er empfiehlt den Offizieren alle Vorsichtgegen sie:verachtet und beschimpft man sie, so tut es nachher überaus weh,wenn man ihnen wieder Höflichkeit erzeigen muß". Vgl. dazu die Mani-festationsschrift des Truppenkoinmissars Johann Sandt, Hauptquartier zu Kadzyn.30. Aug. 1674, den der Kurfürst gegen den Oberst Bodo v. Schlieben in Schutznahm. Geh. St. R. 7, 99.

* Die Bestallung Grumbkows vom Dezember 1679 hat die übliche Formel,er solle in allen Kommissariatssachenmit dem Generalfeldmarschall com-municieren".

;l Best, vom 15. Juni 1678; s. Akten No. 17.