In den Herzogtümern Hinterpommern und Lauenburg-Bütow. 175
auf diesem Gebiete noch weiter beschränkt und die gesamteLeitung der Militär- und Steuersachen dem Oberkommissar Wedigovon Bonin, der bisher in Großpolen tätig war, übertragen l . Fürdie Militärverwaltung unterstand Bonin den Befehlen Sparrs unddes Märkischen Statthalters, in der Steuerverwaltung sollte erzwar „mit Vorwissen und Einwilligung der Regierung" vorgehen,doch zeigte sich bald, daß dieser die Direktion entzogen und da-durch ihrer Meinung nach natürlich die ganze Truppenverpflegungin Unordnung gebracht wurde 2 . Aber Bonin ließ sich durch keineKlage beirren, er setzte in den einzelnen Steuerbezirken Distrikt-kommissare ein und suchte das Land völlig einer autokratischenMilitärverwaltung zu unterwerfen. Er starb jedoch schon am18. September 1659, und die Regierung vereinigte ihre Bitten mitdenen der Stände, der Kurfürst möchte bei der Erschöpfung desLandes seine Stelle nicht mehr besetzen, sondern sich mit einemder pommerschen Regierung besonders vereidigten Kassierer be-gnügen 8 . Der Kurfürst gewährte ihnen zwar den ersten Wunschund ernannte zunächst keinen Oberkommissar mehr, doch wurdedie Direktion des Steuerwesens abermals einem Militär, dem Kom-mandanten von Kolberg, Boguslav von Schwerin, übertragen, derkurz vorher zum Kriegsrat ernannt und für die Heeresangelegen-heiten Sitz und Stimme im Regierungskolleg hatte 4 . Erst nachdem Kriege wurde der Regierung wieder ihr Anteil an der Steuer-verwaltung zurückgegeben und deren gesamte Leitung von Platenan Stelle Schwerins dem Regierungsrat und Schloßhauptmann Adamvon Podewils und Johann Schede wieder gemeinschaftlich über-tragen. Die wesentliche Tätigkeit blieb freilich auch jetzt inSchedes Händen, und für die Verwendung der Gelder hatte er auf
1 Best., Colin, 18./28. Nov. 1657 (Konz. gez. Somnitz), Kr. Min., 180. —Heg. an Kurf., Kolberg, 17. Dez. 1657, meldet die Ankunft Bonins. Geh. St.,R. 80, 52. — Über seine Tätigkeit in Groß-1'olen s. K. 24 FF, fasc. 2 u. Prot,u. Rel., 185 u. 211.
- l'omm. Regierung an den Kurf., Kolberg, 15./25. Juni 1658. Geh. St.,R. :)0, 221. — Über die militärische Direktion des Statthalters Dohna in l'ommerns. Bonin an den Statth. 15. Okt. 1658 und Reskr. des Kurf. vom 31. Mai 1659.Ebenda, R. 24 FF. fasc. 3 und R. 30, 220 b.
8 Reg. an den Kurf., Kolberg, 25. Sept. 1659. R. 30, 52.
* Kurf. an die Präsidenten von Kleist, Wyborg, 6. April 1659; an Schede,an sämtliche Kommissarien und Einnehmer und an Schwerin, Colin, 6./16. Aprilund 30. April/10. Mai 1660 (Konz. gez. l'laten). Kr. Min., 35.